Artikel 16 Bildung der Playoff-Wege - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > EURO
ft:locale
de-DE
Edition
2026–28
Enforcement Date
1 June 2026
16.01

Die Anzahl Mannschaften in den Playoffs (8 bzw. 12) und somit die Anzahl der von nicht qualifizierten Ausrichterverbänden beanspruchten Startplätze in der Endrunde hängt von den Ergebnissen der Mannschaften der Ausrichterverbände in der Gruppenphase des Qualifikationswettbewerbs ab (vgl. Absatz 14.04)

  1. Werden beide reservierten Startplätze beansprucht, bestreiten acht Mannschaften die Playoffs, um zwei Startplätze in der Endrunde zu besetzen. Es werden zwei Playoff-Wege mit je vier Mannschaften gebildet:

    Playoff-Weg A

    Playoff-Halbfinale 1

    Playoff-Endspiel A

    Playoff-Halbfinale 2

    Playoff-Weg B

    Playoff-Halbfinale 3

    Playoff-Endspiel B

    Playoff-Halbfinale 4

  2. Wird nur einer der reservierten Startplätze beansprucht, bestreiten 12 Mannschaften die Playoffs, um drei Startplätze in der Endrunde zu besetzen. Es werden drei Playoff-Wege mit je vier Mannschaften gebildet:

    Playoff-Weg A

    Playoff-Halbfinale 1

    Playoff-Endspiel A

    Playoff-Halbfinale 2

    Playoff-Weg B

    Playoff-Halbfinale 3

    Playoff-Endspiel B

    Playoff-Halbfinale 4

    Playoff-Weg C

    Playoff-Halbfinale 5

    Playoff-Endspiel C

    Playoff-Halbfinale 6

  3. Wird keiner der reservierten Startplätze beansprucht, bestreiten acht Mannschaften die Playoffs, um vier Startplätze in der Endrunde zu besetzen. Es werden vier Playoff-Paarungen gebildet:

    Playoff-Paarung A

    Gesetzte Mannschaft 1 gegen ungesetzte Mannschaft 1

    Playoff-Paarung B

    Gesetzte Mannschaft 2 gegen ungesetzte Mannschaft 2

    Playoff-Paarung C

    Gesetzte Mannschaft 3 gegen ungesetzte Mannschaft 3

    Playoff-Paarung D

    Gesetzte Mannschaft 4 gegen ungesetzte Mannschaft 4

16.02

Je nach Anzahl zu vergebender Startplätze in der Endrunde werden die Startplätze in den Playoffs wie folgt zugewiesen:

  1. Zwischen zwei und vier Playoff-Startplätze sind für die am schlechtesten klassierten Zweitplatzierten der Gruppenphase des Qualifikationswettbewerbs reserviert (vgl. Artikel 23)

  2. Vier bis neun verbleibende Startplätze werden gemäß der Zwischentabelle der UEFA Nations League 2026/27 (vgl. Reglement der UEFA Nations League) den Gruppensiegern der A-, B- und C-Liga der UEFA Nations League 2026/27 zugewiesen, die sich nicht über die Gruppenphase des Qualifikationswettbewerbs für die Endrunde oder die Playoffs qualifiziert haben.

  3. Sind weniger als die erforderliche Anzahl Gruppensieger der A-, B- und C-Liga verfügbar, um die Playoffs zu bestreiten, wird der nächste Startplatz dem in der Zwischentabelle der UEFA Nations League 2026/27 am höchsten klassierten Gruppensieger der D-Liga zugewiesen, es sei denn, die betreffende Mannschaft hat sich bereits für die Endrunde bzw. die Playoffs qualifiziert.

  4. Alle verbleibenden Playoff-Plätze werden den in der Zwischentabelle der UEFA Nations League 2026/27 am höchsten klassierten Mannschaften zugewiesen, die sich noch nicht für die Endrunde bzw. die Playoffs qualifiziert haben.

16.03

Die UEFA-Administration führt eine Auslosung durch, um die teilnehmenden Mannschaften den Playoff-Wegen zuzuweisen bzw. die Playoff-Paarungen bei einer Austragung in Hin- und Rückspiel zu bilden. Bestreiten die Mannschaften von zwei Ausrichterverbänden die Playoffs, werden sie verschiedenen Playoff-Wegen bzw. -Paarungen zugewiesen. Ist Nordirland für die Playoffs qualifiziert, wird es, sofern möglich, einem Playoff-Weg bzw. einer Playoff-Paarung ohne Mannschaft eines Ausrichterverbands zugewiesen. Vorbehaltlich der Genehmigung durch das UEFA-Exekutivkomitee können zusätzliche Grundsätze und Bedingungen angewandt werden.

16.04

Werden zwei bzw. drei Playoff-Wege gebildet (vgl. Absatz 16.01(a) und (b)), werden die Mannschaften wie folgt auf vier Auslosungstöpfe mit der jeweils gleichen Anzahl Mannschaften verteilt:

  1. Die Setzliste der 8 bzw. 12 Mannschaften, welche die Playoffs bestreiten, wird wie folgt bestimmt:

    1. Zweitplatzierte der Gruppenphase des Qualifikationswettbewerbs gemäß ihrer Platzierung in der Gesamtrangliste der European Qualifiers (vgl. Artikel 23);

    2. Mannschaften, die über die UEFA Nations League 2026/27 qualifiziert sind, gemäß ihrer Position in der Zwischentabelle der UEFA Nations League 2026/27.

  2. Die 8 bzw. 12 Mannschaften auf den Plätzen 1 bis 8 bzw. 1 bis 12 werden wie folgt auf vier Auslosungstöpfe verteilt:

    1. Topf 1: gesetzte Mannschaften auf den Plätzen 1 und 2 bzw. 1 bis 3;

    2. Topf 2: gesetzte Mannschaften auf den Plätzen 3 und 4 bzw. 4 bis 6;

    3. Topf 3: ungesetzte Mannschaften auf den Plätzen 5 und 6 bzw. 7 bis 9;

    4. Topf 4: ungesetzte Mannschaften auf den Plätzen 7 und 8 bzw. 10 bis 12;

Jeder Playoff-Weg besteht aus zwei Halbfinalpaarungen zwischen einer gesetzten und einer ungesetzten Mannschaft, d.h. Topf 1 gegen Topf 4 und Topf 2 gegen Topf 3.

16.05

Bei vier Playoff-Paarungen (vgl. Absatz 16.01(c)) werden zwei Auslosungstöpfe mit der gleichen Anzahl Mannschaften gebildet. Gemäß folgenden Grundsätzen enthält Topf 1 die vier gesetzten und Topf 2 die vier ungesetzten Mannschaften:

  1. Die Zweitplatzierten nach Abschluss der Gruppenphase des Qualifikationswettbewerbs werden Topf 1 zugewiesen.

  2. Sollten noch Plätze in Topf 1 frei sein, werden diese den über die UEFA Nations League 2026/27 qualifizierten und gemäß ihrer Position in der Zwischentabelle der UEFA Nations League 2026/27 bestplatzierten Mannschaften zugewiesen.

  3. Die übrigen Mannschaften werden Topf 2 zugewiesen.

Jede gesetzte Mannschaft wird gegen eine ungesetzte Mannschaft gelost.