Die in diesem Reglement vorkommende männliche Form für natürliche Personen gilt auch für Frauen und umgekehrt.
Im vorliegenden Reglement haben die unten stehenden Begriffe folgende Bedeutung:
Ausrichterverband/-verbände
UEFA-Mitgliedsverband, der ein Qualifikationsspiel organisiert bzw. die Verbände von England, der Republik Irland, Schottland und Wales, die vom UEFA-Exekutivkomitee mit der Ausrichtung der Endrunde betraut wurden.
Bildmaterial des Verbands
Im Zusammenhang mit allen teilnehmenden Verbänden den/die Namen, Spitznamen, Symbole, Embleme, Logos, Marken, Bezeichnungen, Farben und Designs der Spielkleidung (mit oder ohne jedwede Angabe zum Trikothersteller) eines bestimmten Verbands (und seiner Mannschaft).
Datenrechte
Recht, Statistiken und andere Daten im Zusammenhang mit dem Wettbewerb zusammenzustellen und zu verwerten.
Doping
Verstoß gegen eine oder mehrere Antidoping-Vorschriften gemäß UEFA-Dopingreglement.
Fußballtechnologien
Technologien, die in Übereinstimmung mit den IFAB-Spielregeln und den Anweisungen der UEFA bei Wettbewerbsspielen eingesetzt werden können, z.B. Torlinientechnologie, VAR-System, Videosystem zur Überprüfung medizinischer Fälle.
Host Broadcaster (HB)
Medienproduktionsteam (einschließlich offizieller Broadcasting-Partner), das unter anderem für die multilaterale TV-Produktion, die Medienpromotion und die Berichterstattung zum Wettbewerb verantwortlich ist (Bezeichnungen wie „internationale Medien“, „Medienvertreter“ usw. schließen den Host Broadcaster ein).
Kommerzielle Rechte
Alle kommerziellen Rechte und Möglichkeiten am und im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, einschließlich Medienrechten, Marketingrechten und Datenrechten.
Kommerzieller Partner
Sponsor oder anderer kommerzieller Partner, der von der UEFA im Zusammenhang mit dem Wettbewerb verpflichtet wird.
Lokale Organisationsstruktur (LOS)
Von den Ausrichterverbänden der Endrunde eingerichtete Arbeitsgruppe bzw. eigenständige Gesellschaft, bestehend aus Vertretern der Ausrichterverbände, der Stadien, der Sicherheitsdienste, der Behörden der Austragungsstädte und/oder der zuständigen Behörden der Ausrichterländer sowie anderer Drittparteien, Behörden und Agenturen, einschließlich Transport- und Verkehrsdienste, wie von den Ausrichterverbänden beschlossen, zur Gewährleistung der Durchführung aller Spiele der Endrunde.
Marketingrechte
Recht, im Zusammenhang mit dem Wettbewerb Werbung, Promotion, Unterstützung und Marketing zu betreiben, PR-Aktivitäten durchzuführen und alle Möglichkeiten in den Bereichen Werbung, Sponsoring, Hospitality, Lizenzierung, Merchandising, Publikationen, Wetten, Gaming, Einzelhandel, Musik und Franchising sowie alle anderen kommerziellen Assoziierungsrechte (einschließlich durch Ticket-Promotion) zu verwerten.
Medienrechte
Recht, audiovisuelle, visuelle und/oder Audio-Berichterstattung zum gesamten oder zu Teilen des Wettbewerbs jederzeit, einschließlich für den Live- und/oder zeitversetzten Empfang, überall auf der Welt in jeglicher Weise und in allen Medien, unabhängig davon, ob diese heute bekannt sind oder erst in Zukunft entwickelt werden, zu produzieren, zu vertreiben und über lineare Mediendienste oder auf Video-on-Demand-Basis auszustrahlen (einschließlich aller Formen der Distribution über Fernsehen, Radio, mobile Geräte und Internet), sowie alle damit zusammenhängenden und/oder verwandten Rechte, einschließlich Rechten für unveränderbare Datenträger (Fixed Media), Downloads und interaktiven Rechten.
Spielort
Der Ort des Stadions, an dem ein Spiel stattfindet, unter Berücksichtigung des von den zuständigen Behörden kontrollierten Bereichs sowie jeglicher anderer angrenzender Bereiche.
Torlinientechnologie (TLT)
Ein kamerabasiertes Tracking-System, das verwendet wird, um den Schiedsrichter bei Torentscheidungen zu unterstützen.
UEFA-Zuschauerkapazität
Alle vorhandenen Sitzplätze und zugewiesenen Stehplätze im Stadion in Übereinstimmung mit dem UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement abzüglich dauerhaft für Medien und Broadcaster zugewiesener Sitzplätze.
Video-Schiedsrichterassistent (VAR)
Spieloffizieller, der den Schiedsrichter durch das Abspielen von Video-Wiederholungen bei Entscheidungen unterstützen kann.
Wettbewerbsbereich
Die gemäß den IFAB-Spielregeln definierte technische Zone und alle Bereiche, die während des Spiels vorrangig von Spielern und dem Schiedsrichterteam sowie Offiziellen und Mitgliedern des Venue-Teams genutzt werden, sowie die Position des vierten Offiziellen, etwaige Sitze auf der Tribüne, die von Mitgliedern der Mannschaftsdelegation genutzt werden, der Schiedsrichter-Videobereich (falls VAR zum Einsatz kommt), der Spielertunnel, die Mannschafts- und Schiedsrichterumkleidekabinen, der Notfallraum und die Dopingkontrollstation.
Im vorliegenden Reglement ist jeder mit „einschließlich“, „insbesondere“, „zum Beispiel“ oder ähnlichen Begriffen eingeleitete Satz bzw. Teilsatz erläuternd und schränkt die Bedeutung der vorhergehenden Begriffe nicht ein.