Artikel 25 Freundschaftsspiele - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > EURO
ft:locale
de-DE
Edition
2026–28
Enforcement Date
1 June 2026
25.01

Freundschaftsspiele, die im Rahmen der zentralen Vermarktung der kommerziellen Rechte organisiert werden, sind ebenfalls an den im Spielkalender für Nationalmannschaften 2026-28 (vgl. Anhang A) festgelegten Daten auszutragen.

25.02

Freundschaftsspiele können abgesagt oder verschoben werden, falls die Termine für die Nachholung abgebrochener oder abgesagter Wettbewerbsspiele benötigt werden.

25.03

Mit Ausnahme von Spielen mit Beteiligung Englands, der Republik Irland, Schottlands und von Wales dürfen an der Endrunde teilnehmende Mannschaften drei Monate vor Beginn bis einen Monat nach Abschluss der Endrunde keine Freundschaftsspiele in den Ausrichterländern bestreiten.

25.04

Im Monat vor der Endrunde dürfen alle teilnehmenden Mannschaften maximal zwei Freundschaftsspiele gegen andere teilnehmende Mannschaften bestreiten, vorausgesetzt, die gegeneinander antretenden Mannschaften wurden nicht in dieselbe Endrundengruppe gelost.