Artikel 26 Bekanntgabe der Stadien und Anstoßzeiten - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > EURO
ft:locale
de-DE
Edition
2026–28
Enforcement Date
1 June 2026
26.01

Ausrichterverbände müssen sicherstellen, dass alle vertraglichen Vereinbarungen im Zusammenhang mit einem Stadion vor dessen Bekanntgabe für ein Spiel im UEFA-Online-System ordnungsgemäß abgeschlossen wurden. Die Bekanntgabe muss mindestens 120 Tage vor dem betreffenden Spiel erfolgen und unterliegt der Genehmigung durch die UEFA-Administration.

26.02

Bei der Festlegung eines Stadions muss der Ausrichterverband die Dauer der Reise der Gastmannschaft berücksichtigen. Grundsätzlich darf das Stadion nicht weiter als 90 Bus-Fahrtminuten von einem Flughafen mit täglichen Flugverbindungen in andere europäische Städte außerhalb des Gebiets, in dem das Spiel ausgetragen wird, entfernt sein.

26.03

Einwände eines Gastverbands gegen ein festgelegtes Stadion sind der UEFA-Administration mit Kopie an den Ausrichterverband innerhalb von drei Werktagen nach dessen Bekanntgabe durch den Ausrichterverband mitzuteilen. Die UEFA-Administration trifft daraufhin eine endgültige Entscheidung und bestätigt entweder das Stadion oder verlangt vom Ausrichterverband, ein neues Stadion in Übereinstimmung mit dem vorliegenden Reglement vorzuschlagen.

26.04

Es gelten folgende Anstoßzeiten:

Mittwoch*

20.45 Uhr MEZ

Donnerstag

---

20.45 Uhr MEZ

Freitag

---

20.45 Uhr MEZ

Samstag

15.00 Uhr MEZ

18.00 Uhr MEZ

20.45 Uhr MEZ

Sonntag

15.00 Uhr MEZ

18.00 Uhr MEZ

20.45 Uhr MEZ

Montag

---

20.45 Uhr MEZ

Dienstag

---

20.45 Uhr MEZ

* In der Länderspielperiode September/Oktober 2027 können Spiele ausnahmsweise am Mittwoch, 29. September 2027 angesetzt werden.

26.05

Spiele des letzten Spieltages innerhalb einer Gruppe müssen grundsätzlich gleichzeitig ausgetragen werden.

26.06

Die UEFA-Administration ist berechtigt, die oben aufgeführten Anstoßzeiten zu ändern.