Artikel 32 Spielerlisten - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > EURO
ft:locale
de-DE
Edition
2026–28
Enforcement Date
1 June 2026
32.01

Jeder Verband muss der UEFA-Administration für jedes Spiel des Qualifikationswettbewerbs eine Liste mit 23 Spielern sowie für die Endrunde eine Liste mit 26 Spielern einreichen. Drei der aufgeführten Spieler auf jeder Liste müssen Torhüter sein. Alle Listen müssen die Namen und Vornamen, den Verein und das Geburtsdatum jedes Spielers sowie Name und Vorname, Geburtsdatum und Trainerqualifikation des Cheftrainers und des Trainerassistenten enthalten. Zudem müssen diese Listen eine Bestätigung des Mannschaftsarztes enthalten, dass alle Spieler sich in dem im Medizinischen Reglement der UEFA vorgesehenen Umfang einer medizinischen Untersuchung unterzogen haben. Der Mannschaftsarzt ist allein verantwortlich dafür, dass die medizinischen Untersuchungen der Spieler ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

32.02

Für Spiele des Qualifikationswettbewerbs ist die Liste der 23 Spieler bis 23.59 Uhr MEZ am Vortag des jeweiligen Spiels online auszufüllen. Ein unterzeichneter Ausdruck dieser Liste muss in das Online-System hochgeladen werden und dem UEFA-Spieldelegierten ist bei der Organisationssitzung vor dem Spiel ein physischer Ausdruck vorzulegen.

32.03

Spieler auf der Liste der 23 Spieler, die nach der in Absatz 32.02 genannten Frist ernsthaft erkranken oder sich ernsthaft verletzen und in der Folge nicht an einem Qualifikationsspiel teilnehmen können, dürfen wie folgt ersetzt werden:

  1. Torhüter dürfen jederzeit vor jedem Spiel im Qualifikationswettbewerb ersetzt werden.

  2. Feldspieler dürfen im Qualifikationswettbewerb nicht ersetzt werden.

Der betreffende Verband muss dem UEFA-Spieldelegierten bis spätestens drei Stunden vor dem betreffenden Spiel das Formular zur Ersetzung von Spielern aus medizinischen Gründen einreichen, mit dem die Schwere der Verletzung oder Krankheit bestätigt wird, zusammen mit allen erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen. Sollte die UEFA die vom Verband vorgelegten Informationen als unzureichend erachten, kann die Angelegenheit an die UEFA-Disziplinarinstanzen verwiesen werden.

32.04

Für die Endrunde ist die Liste der 26 Spieler spätestens bis spätestens 23.59 Uhr MEZ sieben Tage vor dem Eröffnungsspiel online auszufüllen. Ein unterzeichneter Ausdruck dieser Liste ist bis zur selben Frist an die UEFA-Administration zu senden.

32.05

Vorbehaltlich der Genehmigung der UEFA dürfen Spieler auf der Liste der 26 Spieler, die ernsthaft erkranken oder sich ernsthaft verletzen und in der Folge nicht an einem Endrundenspiel teilnehmen können, wie folgt ersetzt werden:

  1. Torhüter dürfen jederzeit vor jedem Spiel der Endrunde ersetzt werden.

  2. Feldspieler dürfen nur vor dem ersten Spiel der Mannschaft in der Endrunde ersetzt werden. Ein ersetzter Feldspieler darf an der Endrunde nicht wieder teilnehmen.

Der betreffende Verband muss der UEFA-Administration bis spätestens 23.59 Uhr MEZ am Tag vor dem betreffenden Spiel das Formular zur Ersetzung von Spielern aus medizinischen Gründen, mit dem die Schwere der Verletzung oder Krankheit bestätigt wird, zusammen mit allen erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen einreichen; erkrankt oder verletzt sich der Spieler am Tag des Spiels, muss das Formular bis spätestens drei Stunden vor Anstoß eingereicht werden.

32.06

Alle offiziellen Spielerlisten werden von der UEFA-Administration veröffentlicht.

32.07

Die Verbände sind für die Einhaltung der oben aufgeführten Bestimmungen betreffend Spielberechtigung und Spielerlisten verantwortlich.