Der Ausrichterverband muss alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um den bestmöglichen Zustand des Spielfelds sicherzustellen. Wenn die klimatischen Verhältnisse dies erfordern, müssen Einrichtungen wie Rasenheizung und Spielfeldabdeckung vorhanden sein, damit das Spielfeld ganzjährig bespielbar ist. Die UEFA-Administration und von der UEFA beauftragte Dritte können jederzeit vor und während dem Wettbewerb eine Spielfeldinspektion vornehmen, um zu überprüfen, ob der Zustand des Spielfelds angemessen ist. Nach der ersten Spielfeldinspektion und dem entsprechenden Bericht müssen die Kosten für etwaige weitere Inspektionen bzw. für die Bereitstellung einer fachlichen Beratung oder von Material durch Dritte vom betreffenden Verband getragen werden. Von den Verbänden wird eine umfassende Zusammenarbeit bei solchen Inspektionen erwartet.
Für das Training am Vortag des Spiels (falls zutreffend), das Aufwärmen vor dem Spiel und ein mögliches Auslaufen nach dem Spiel müssen alle Verbände den entsprechenden Plan mit den zu schonenden Bereichen des Spielfelds befolgen.
Jeder vollständige oder teilweise Austausch des Spielfelds vor einem Spiel muss der UEFA vorab mitgeteilt werden. Die UEFA behält sich das Recht vor, das Spielfeld zu inspizieren.
Für Naturrasenplätze müssen die Ausrichterverbände die Rasen-Richtlinien beachten. Die Rasenhöhe darf höchstens 30 mm betragen, und die gesamte Rasenfläche muss gleich hoch geschnitten sein. Die Rasenhöhe sollte für die Trainingseinheiten und das Spiel die gleiche sein. Falls er dies für nötig erachtet, kann der Schiedsrichter oder der UEFA-Spieldelegierte vom Ausrichterverband verlangen, die Rasenhöhe für das Spiel und die Trainingseinheiten zu kürzen.
Die Bewässerung 90 Minuten vor dem Anstoß muss gleichmäßig über das gesamte Spielfeld erfolgen und darf während der nachfolgend aufgeführten Zeiträume jeweils maximal 7 Minuten dauern:
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vor dem Aufwärmen vor dem Spiel; und/oder
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zwischen dem Aufwärmen und dem Anstoß; und/oder
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in der Halbzeitpause.
Der Ausrichterverband (bzw. die UEFA in der Endrunde) muss seine Bewässerungspläne bei der Organisationssitzung bekanntgeben. Änderungen an diesem Plan müssen von beiden Verbänden und der UEFA gemeinsam beschlossen werden. Der Schiedsrichter kann jederzeit Änderungen am Bewässerungsplan vornehmen.
Verbände dürfen zu folgenden Zeiten keine kommerziellen oder Werbeaktivitäten bzw. Fan-Unterhaltung auf dem Spielfeld durchführen:
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während des Aufwärmens vor dem Spiel (mit Ausnahme des Mittelkreises); und
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von dem Augenblick an, in dem die Mannschaften für den Anstoß bereit sind, bis zum Schlusspfiff (mit Ausnahme der Halbzeitpause, vorbehaltlich der Genehmigung durch die UEFA-Administration).
Alle Spielfeldmarkierungen und Tore müssen den IFAB-Spielregeln und dem UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement entsprechen. Im Netz und dessen unmittelbarer Umgebung dürfen keine zusätzlichen strukturellen Elemente oder physischen Stützen verwendet werden, abgesehen von den Stangen, mit denen das Netz am Boden fixiert wird, und den Pfosten hinter und neben dem Tor, mit denen das Netz gespannt wird. Tragbare Tore dürfen nicht verwendet werden.
Der Ausrichterverband hat sicherzustellen, dass der Bereich unmittelbar neben dem Spielfeld in Übereinstimmung mit dem UEFA-Stadioninfrastruktur-Reglement sicher für Spieler, Mannschaftsoffizielle und Schiedsrichter ist. Dazu gehört, falls erforderlich, die temporäre Installation von zusätzlichem, qualitativ hochwertigem, grünem Kunstrasen rund um das Spielfeld.