Alle Mannschaften müssen das Formular zur Genehmigung der Spielkleidung spätestens vier Wochen vor der geplanten Verwendung der betreffenden Spielkleidung online bei der UEFA-Administration einreichen.
Für die Endrunde muss sämtliche von den teilnehmenden Verbänden verwendete Kleidung sowie Spezialausrüstung der UEFA-Administration vorgelegt werden, die das genaue Genehmigungsverfahren bei einem im Rahmen der Endrundenauslosung stattfindenden Workshop bekanntgibt. Auf der Grundlage dieses Verfahrens informiert die UEFA-Administration schriftlich über ihre Entscheidung bezüglich der Genehmigung der verschiedenen Gegenstände.
Die während der Endrunde getragenen oder verwendeten Ausrüstungsgegenstände müssen frei sein von jeglicher Sponsorenwerbung. Diese Bestimmung gilt:
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bei allen in einem Stadion stattfindenden Veranstaltungen von der Ankunft bis zum Verlassen des Stadions;
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bei allen von der UEFA-Administration als offiziell gewerteten Trainingseinheiten;
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bei allen offiziellen UEFA-Medienkonferenzen.