Artikel 40 Farben - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > EURO
ft:locale
de-DE
Edition
2026–28
Enforcement Date
1 June 2026
40.01

Für alle Spiele des Wettbewerbs müssen die Mannschaften die Farben der von ihnen getragenen Spielkleidung über das einschlägige Online-Tool unterbreiten. Die Heimmannschaft (Endrunde: Team A) hat Vorrang bei der Wahl der für das betreffende Spiel getragenen, online erfassten offiziellen Spielkleidung. Die vorgeschlagenen Farben werden im Vorfeld von der UEFA-Administration genehmigt.

40.02

Bemerkt der Schiedsrichter vor Ort, dass die Farben der beiden Mannschaften nur schwer zu unterscheiden sind, entscheidet er nach Absprache mit dem UEFA-Spieldelegierten und der UEFA-Administration endgültig. Grundsätzlich wird in solchen Fällen aus praktischen Gründen die Heimmannschaft (Endrunde: Team A) gebeten, eine andere Farbe zu wählen.