Artikel 42 Abzeichen - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > EURO
ft:locale
de-DE
Edition
2026–28
Enforcement Date
1 June 2026
42.01

Das Wettbewerbsabzeichen ist von allen Mannschaften in der freien Zone auf dem rechten Trikotärmel anzubringen, mit Ausnahme des Titelhalters, der an dieser Stelle das Titelhalterabzeichen anbringen muss.

42.02

Das zutreffende UEFA-Kampagnen-Abzeichen ist in der freien Zone auf dem linken Trikotärmel anzubringen.

42.03

Ohne vorherige Genehmigung der UEFA darf kein Abzeichen in einem anderen Wettbewerb getragen oder zu anderen Zwecken verwendet werden, einschließlich kommerzieller oder Werbeaktivitäten.