Artikel 43 Andere Mannschaftsausrüstung - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > EURO
ft:locale
de-DE
Edition
2026–28
Enforcement Date
1 June 2026
43.01

Die UEFA stellt den teilnehmenden Verbänden für alle Spiele Spezialausrüstung zur Verfügung und gibt Richtlinien zu deren Verwendung heraus.

43.02

Für die Endrunde ist unter Ausschluss ähnlicher Gegenstände die den teilnehmenden Verbänden zur Verfügung gestellte Spezialausrüstung zu verwenden.

43.03

Für die Endrunde dürfen bei offiziellen Trainingseinheiten sowie während des Aufwärmens vor dem Spiel im Stadion und des Aufwärmens von Ersatzspielern während des Spiels nur die von der UEFA zur Verfügung gestellten Überzüge verwendet werden.