Artikel 47 Ankunft der Mannschaften - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > EURO
ft:locale
de-DE
Edition
2026–28
Enforcement Date
1 June 2026
47.01

Im Qualifikationswettbewerb müssen die Gastverbände die Reisevorkehrungen und die Unterkunft ihrer Mannschaften dahingehend treffen, dass:

  1. sie rechtzeitig im Land eintreffen, in dem das Spiel stattfindet, um ihre Medienverpflichtungen am Vortag des Spiels zu erfüllen;

  2. sie vor Ort in einer angemessenen Entfernung zum Stadion untergebracht sind.

47.02

Zur Endrunde müssen die teilnehmenden Mannschaften spätestens fünf Tage vor ihrem ersten Gruppenspiel im ausgewählten Mannschaftsquartier eintreffen.

47.03

In der Endrunde müssen die Mannschaften rechtzeitig in dem ihnen zugewiesenen Transferhotel eintreffen oder sich in einem Radius von 60 km zum Stadion, in dem das Spiel stattfindet, aufhalten, um ihre Medienverpflichtungen am Vortag des Spiels zu erfüllen.