Sofern der Spielfeldzustand dies erlaubt, dürfen beide Mannschaften am Tag vor einem Spiel im Qualifikationswettbewerb maximal eine Stunde auf dem Spielfeld trainieren, auf dem das Spiel stattfinden wird. Könnte aufgrund dieser Trainingseinheiten das Spielfeld für das Spiel am folgenden Tag unbespielbar werden, ist ein anderes Trainingsgelände zur Verfügung zu stellen. Andere Trainingsgelände müssen von der UEFA-Administration im Voraus genehmigt werden. Priorität hat die Gastmannschaft, weshalb zunächst die Trainingseinheit der Ausrichtermannschaft zu verlegen ist. Alternativ können im Stadion beide Trainingseinheiten zugelassen werden, allerdings begrenzt auf bestimmte Bereiche des Spielfelds und unter der Voraussetzung, dass beiden Mannschaften die Begrenzung der Nutzung des Spielfelds schriftlich mitgeteilt wurde. Die Bewässerung des Spielfelds vor einer offiziellen Trainingseinheit der Gastmannschaft im Stadion muss zwischen den beiden Verbänden vereinbart werden. Vorbehaltlich der vorherrschenden Witterung sollte das mobile Stadiondach sich für Trainingseinheiten grundsätzlich in derselben Position befinden wie für das Spiel.
Während des Qualifikationswettbewerbs darf die Gastmannschaft Trainingseinheiten unter Ausschluss der Öffentlichkeit an einem mit dem Ausrichterverband vereinbarten Trainingsort durchführen, nicht jedoch im Stadion, in dem das Spiel stattfinden wird.
Sofern der Spielfeldzustand dies erlaubt, dürfen sich am Tag vor einem Spiel der Endrunde beide Mannschaften gemäß einem von der UEFA erstellten Zeitplan für Trainingseinheiten im Stadion maximal 45 Minuten mit dem Spielfeld, auf dem das Spiel ausgetragen wird, vertraut machen. Für die Gruppenphase und das Achtelfinale gilt diese Bestimmung nur für das jeweils erste Spiel einer Mannschaft in einem Stadion. In der Gruppenphase darf jede Mannschaft maximal zweimal im Stadion trainieren. Vor dem Halbfinale bzw. dem Endspiel dürfen Mannschaften nicht im Stadion, in dem das Spiel stattfindet, trainieren. Könnte aufgrund von Trainingseinheiten im Stadion, in dem das Spiel ausgetragen wird, das Spielfeld für das Spiel am folgenden Tag unbespielbar werden, wird ein anderes Trainingsgelände zur Verfügung gestellt.
Sofern der Spielfeldzustand dies erlaubt, darf das Schiedsrichterteam am Vortag des Spiels auf dem Spielfeld trainieren, auf dem das Spiel stattfinden wird. Ist eine solche Trainingseinheit aufgrund des Spielfeldzustands oder der Reisezeiten nicht möglich, ist eine andere Anlage zur Verfügung zu stellen.
Jeder an der Endrunde teilnehmende Verband muss gemäß den Anweisungen und Vorschriften der UEFA-Administration nach seiner Ankunft in einem der Ausrichterländer mindestens eine öffentliche Trainingseinheit abhalten. Eine solche öffentliche Trainingseinheit muss auf dem offiziellen Trainingsgelände der Mannschaft vor deren erstem Spiel bei der Endrunde stattfinden. Ist das offizielle Trainingsgelände der Mannschaft nicht geeignet für eine solche öffentliche Trainingseinheit, kann vorbehaltlich der Genehmigung durch die UEFA-Administration ein anderes Trainingsgelände verwendet werden. Die Verbände dürfen keine kommerziellen Rechte im Zusammenhang mit solchen öffentlichen Trainingseinheiten verwerten.
Trainieren die Gastmannschaft und/oder die Schiedsrichter am Vortag des Spiels aus irgendeinem Grund (z.B. Spielfeldzustand) nicht im Stadion, müssen sie das Stadion am Tag vor dem Spiel besichtigen können.
Möchte die Gastmannschaft nach dem Spiel ein Auslaufen, muss dies bei der Organisationssitzung beantragt werden. Ein solcher Antrag muss alle erforderlichen Informationen (z.B. Dauer, Anzahl Spieler, Art der Übungen) enthalten und vom Ausrichterverband (bzw. der UEFA für die Endrunde) sowie unter bestimmten Umständen von den zuständigen Behörden genehmigt werden.