Artikel 50 Spielmaterial - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > EURO
ft:locale
de-DE
Edition
2026–28
Enforcement Date
1 June 2026
50.01

Die Bälle müssen den IFAB-Spielregeln sowie dem UEFA-Ausrüstungsreglement entsprechen.

50.02

Für Spiele des Qualifikationswettbewerbs muss der Ausrichterverband der Gastmannschaft für deren Trainingseinheiten am Vortag des Spiels sowie für das Aufwärmen vor dem Spiel Bälle von hervorragender Qualität zur Verfügung stellen. Diese Bälle müssen von der gleichen Art und Qualität sein wie diejenigen für die Spiele.

50.03

In der Endrunde stellt ausschließlich die UEFA die Bälle für die Spiele und die offiziellen Trainingseinheiten zur Verfügung.

50.04

Bei allen Spielen muss ein System mit mehreren Bällen zum Einsatz kommen. Das eingesetzte System muss den Weisungen der UEFA-Administration entsprechen.

50.05

Die Verwendung von (wenn möglich elektronischen) Auswechseltafeln mit beidseitiger Anzeige ist obligatorisch. Für jedes Spiel des Qualifikationswettbewerbs muss der Ausrichterverband mindestens zwei Auswechseltafeln bereitstellen.