Artikel 53 Audiovisuelle Systeme im Stadion - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > EURO
ft:locale
de-DE
Edition
2026–28
Enforcement Date
1 June 2026
53.01

Für optimale Spielbedingungen müssen alle während des Spiels im Stadioninneren betriebenen audiovisuellen Systeme, insbesondere die Flutlichtanlage, die Lautsprecheranlage, die Großbildschirme und die LED-Werbebanden so konfiguriert und betrieben werden, dass sie die Spieler und Schiedsrichter auf dem Platz nicht ablenken bzw. stören. Die UEFA kann spezifische Weisungen und operative Richtlinien herausgeben.