Artikel 59 Schiedsrichterteam und Schiedsrichter-Begleitperson - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > EURO
ft:locale
de-DE
Edition
2026–28
Enforcement Date
1 June 2026
59.01

Für die Schiedsrichterteams, die für den Wettbewerb ernannt werden, gilt das Pflichtenheft für Schiedsrichter, die bei UEFA-Spielen zum Einsatz kommen.

59.02

Das Schiedsrichterteam setzt sich zusammen aus dem Schiedsrichter, zwei Schiedsrichterassistenten, dem vierten Offiziellen, zwei oder mehr VAR (falls ernannt) und einem Reserveschiedsrichterassistenten (falls ernannt).

59.03

Das Schiedsrichterteam wird von der Schiedsrichter-Begleitperson betreut, bei der es sich um einen offiziellen Vertreter des Ausrichterverbands handeln muss.

59.04

Unmittelbar nach Spielende bestätigt der Schiedsrichter den offiziellen Spielbericht.