Vorbehaltlich der finanziellen Bestimmungen des Kommerziellen Reglement für die European Qualifiers, die UEFA Nations League und Freundschaftsländerspiele 2022-28 behält der jeweilige Ausrichterverband eines Qualifikationsspiels seine Einnahmen für sich und trägt alle Organisationskosten (einschließlich Steuern, Abgaben und Gebühren).
Der Ausrichterverband hat für die Auslagen für Unterkunft und Verpflegung des Schiedsrichterteams, des UEFA-Spieldelegierten und des UEFA-Schiedsrichterbeobachters sowie für die anfallenden Transportkosten innerhalb des eigenen Verbandsgebietes aufzukommen. Die UEFA trägt ihre internationalen Reisespesen und Tagesentschädigungen.
Sofern die betreffenden Verbände nichts anderes vereinbaren und sofern in diesem Reglement nicht anders festgelegt, tragen die Gastverbände ihre Reise- und Aufenthaltskosten.