Die finanziellen Bestimmungen für die Endrunde, einschließlich derjenigen betreffend die Begleichung der Organisationskosten, werden zwischen der UEFA und den Ausrichterverbänden vertraglich geregelt. Die finanziellen Bestimmungen für die Endrunde beruhen auf einer offiziellen Delegation von 50 Personen (26 Spieler und 24 Offizielle) pro teilnehmendem Verband. Detaillierte finanzielle Informationen, die für alle teilnehmenden Verbände von Interesse sind, werden bei dem im Rahmen der Endrundenauslosung stattfindenden Workshop bekanntgegeben.
Feste Teilnahme- und Leistungsprämien sowie Pauschalbeträge für die Reisekosten werden den entsprechenden Verbandskonten bei der UEFA gutgeschrieben, während die Kosten für Kaufkarten und zusätzliche Dienstleistungen diesen Konten belastet werden.
Entsprechend den beim Workshop für die Endrundenteilnehmer bekanntgegebenen Informationen sorgt die UEFA für den Bodentransport vor Ort auf dem Gebiet des Ausrichterverbands, darunter ein Mannschaftsbus. Zusätzliche Transporte sind von den teilnehmenden Verbänden selbst zu organisieren und zu finanzieren.
Alle Verbände übernehmen die Kosten im Zusammenhang mit ihrem jeweiligen Mannschaftsquartier. Die UEFA organisiert und trägt die Kosten für die Unterkunft von 50 Personen pro Delegation in den Transferhotels auf der Grundlage einer Standardvereinbarung. Etwaige Verpflegungs- und zusätzliche Unterkunftskosten gehen zu Lasten der Verbände. Die UEFA gibt spezifische Richtlinien für die Verwendung der Transferhotels und die damit einhergehenden finanziellen Modalitäten heraus.
Die UEFA entschädigt die internationalen Reisekosten der Gastdelegationen – Hin- und Rückfahrt im klimatisierten Mannschaftsbus, im Zug (1. Klasse oder Schlafwagen) oder im Flugzeug (Economy-Klasse) – für höchstens 50 Personen pro Delegation. Der gutgeschriebene Pauschalbetrag zur Deckung dieser Reisekosten beruht auf den üblichen vollen Economy-Tarifen der nationalen Transportgesellschaft des Verbands. Die Tarife berechnen sich vom Hauptflughafen des teilnehmenden Verbands zu dem internationalen Flughafen, der dem Mannschaftsquartier im jeweiligen Ausrichterland am nächsten liegt.
An die teilnehmenden Verbände werden keine Tagesentschädigungen gezahlt, da diese bereits durch die pauschale Teilnahmeprämie abgedeckt sind.
Die Zahlungen der UEFA an die teilnehmenden Verbände erfolgen in Raten mit Beginn vor der Endrunde gemäß dem von der UEFA-Administration mitgeteilten Zeitplan. Der Saldo wird den teilnehmenden Verbänden innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Endrunde gutgeschrieben.
Das UEFA-Exekutivkomitee entscheidet über die Höhe und den Verteilungsschlüssel der Teilnahme- und der Leistungsprämien, die aus den Gesamteinnahmen aus der Verwertung der kommerziellen Rechte finanziert werden.