Die UEFA ist für die Zuteilung und Ausgabe von Zutrittsberechtigungen zu den Spielen der Endrunde und zu offiziellen Medienaktivitäten an die Medien zuständig.
Die UEFA ist für die Akkreditierung sämtlicher Medienvertreter zuständig und kann teilnehmende Verbände hinsichtlich der Akkreditierung von Medienvertretern aus ihrem Land im Rahmen des Genehmigungs- und Schlichtungsverfahrens konsultieren. Endgültige Entscheidungen über die Genehmigung oder Ablehnung eines Akkreditierungsantrags liegen in der alleinigen Verantwortung der UEFA. Die UEFA kann jederzeit Akkreditierungen entziehen.
Jeder teilnehmende Verband muss in oder bei seinem Mannschaftsquartier ein Medienzentrum entsprechend den Vorgaben der UEFA einrichten. Medienvertreter mit von der UEFA ausgestellten Akkreditierungen für die Endrunde müssen Zugang zu diesem Medienzentrum erhalten. Die Verbände können auch eigene Zutrittskarten für das Medienzentrum an vertrauenswürdige Medienvertreter ohne UEFA-Akkreditierung ausgeben.
Für die Endrunde gelten folgende Zugangsbeschränkungen:
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Den Medienvertretern ist es untersagt, das Spielfeld vor, während oder nach dem Spiel zu betreten. Davon ausgenommen sind die von der UEFA genehmigten Broadcasting-Aktivitäten.
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Medienvertreter ohne entsprechende Akkreditierung haben keinen Zutritt zum Spielfeld oder zum Bereich zwischen Spielfeldrand und Zuschauertribünen. Nur Medienvertreter, die von der UEFA eine Bewilligung erhalten haben, dürfen in den spezifischen Bereichen, die ihnen zugewiesen werden, arbeiten.
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Den Medienvertretern ist es untersagt, den Spielertunnel oder den Bereich der Umkleidekabinen zu betreten. Davon ausgenommen sind die von der UEFA genehmigten Broadcasting-Aktivitäten.
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Den Medienvertretern ist es untersagt, die Umkleidekabinen vor, während oder nach dem Spiel zu betreten. Davon ausgenommen sind von der UEFA genehmigte Broadcasting-Aktivitäten, darunter Stehmoderationen in der Umkleidekabine einer Mannschaft vor ihrer Ankunft im Stadion. Alle Filmaufnahmen dieser Art erfolgen unter Aufsicht der UEFA.