Artikel 74 Allgemeine Medienangelegenheiten – Endrunde - EURO

Reglement der UEFA-Fußball-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Nationalmannschaften > EURO
ft:locale
de-DE
Edition
2026–28
Enforcement Date
1 June 2026
74.01

Mannschaften sollten in den Wochen unmittelbar vor ihrer Ankunft im jeweiligen Ausrichterland einen internationalen Medientermin anbieten. Der internationale Medientermin sollte eine Medienkonferenz mit dem Cheftrainer, eine komplett offene Trainingseinheit (Dauer eine Stunde), Einzelinterviews mit dem Cheftrainer und Schlüsselspielern für audiovisuelle Rechteinhaber sowie eine Gemischte Zone umfassen.

74.02

Anlässlich eines Tags der offenen Tür muss jede Mannschaft der UEFA Zugang zu allen Kaderspielern, zum Cheftrainer und zum Trainerassistenten geben, um folgende Inhalte für Aktivitäten des Host Broadcasters und die UEFA-Medienplattformen zu erhalten:

  1. Greenscreen-Filmaufnahmen mit allen Spielern, dem Cheftrainer und dem Trainerassistenten;

  2. Fotoaufnahmen mit allen Spielern, dem Cheftrainer und dem Trainerassistenten;

  3. Aufnahmen mit zehn Spielern und dem Cheftrainer für digitale/institutionelle Inhalte;

  4. Interviews mit zwei Spielern und dem Cheftrainer.

Die UEFA und der Verband einigen sich vorab über das Datum, die Zeit und den Ort des Tags der offenen Tür sowie darüber, welche Spieler zur Verfügung gestellt werden. Jeder Tag der offenen Tür muss spätestens vier Tage vor dem ersten Spiel der Endrunde der entsprechenden Mannschaft durchgeführt werden, es sei denn, die Mannschaft und die UEFA hätten eine anderweitige Vereinbarung getroffen. Sollte ein ausgewählter Spieler nicht in der Lage sein, an einem Teil des Tags der offenen Tür teilzunehmen, muss der Verband die UEFA so schnell wie möglich darüber informieren und sicherstellen, dass ein anderer Spieler als Ersatz verfügbar ist bzw. eine andere, von der UEFA akzeptierte angemessene Alternativlösung angeboten wird.

74.03

In der Endrunde müssen die Verbände täglich mit mindestens einem Spieler oder dem Cheftrainer Interviews sowie andere Gelegenheiten für Filmaufnahmen ihrer Mannschaft für die UEFA organisieren. Erhalten Spieler einen freien Tag ohne Medienaktivitäten, müssen im Voraus andere Vorkehrungen mit der UEFA vereinbart werden, beispielsweise die Bereitstellung von zwei Spielern am Tag vor dem geplanten freien Tag.

74.04

In der Endrunde muss jede Mannschaft entsprechend den Vorgaben der UEFA eine tägliche Medienaktivität mit dem Cheftrainer oder einem Spieler (je nach Vereinbarung mit der UEFA) in Form einer Medienkonferenz, einer Gemischten Zone oder einem alternativen, im Voraus mit der UEFA abgesprochenen Format abhalten.

74.05

Jede Mannschaften ist verpflichtet, zwei Tage vor jedem Spiel zwei Spieler oder ihren Cheftrainer und einen Spieler für längere Interviews mit der UEFA zur Verfügung zu stellen. Sollte ein ausgewählter Spieler nicht in der Lage sein, teilzunehmen, muss der Verband die UEFA so schnell wie möglich darüber informieren und sicherstellen, dass ein anderer Spieler als Ersatz verfügbar ist bzw. eine andere, von der UEFA akzeptierte angemessene Alternativlösung angeboten wird.

74.06

Mannschaften können vor einem Spiel jeweils nur eine vollständig geschlossene Trainingseinheit abhalten. Die anderen Trainingseinheiten müssen Medienvertretern während mindestens 15 Minuten zugänglich sein.