Vorbehaltlich des Spielplans kann die UEFA in der Woche vor dem Endspiel zusätzliche Medienaktivitäten organisieren. Mannschaften müssen wie von der UEFA vorgegeben an solchen Aktivitäten teilnehmen; dazu gehört auch der Zugang für Interviews und andere Möglichkeiten für Filmaufnahmen der Mannschaft für den Host Broadcaster, Rechteinhaber und andere Medienvertreter.
Die im Endspiel siegreiche Mannschaft muss nach dem Spiel den Inhabern audiovisueller Live-Rechte ihres Landes mindestens vier Interviews und den anderen Audio- und audiovisuellen Rechteinhabern zwei Interviews geben. Broadcaster mit einer Super-Flash-Interview-Position haben Anrecht auf mindestens zwei Interviews auf dem Spielfeld.
Für die im Endspiel unterlegene Mannschaft werden die Mindestanforderungen für die Anzahl Interviews wie folgt reduziert:
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Die Mindestanzahl an Interviews nach dem Spiel beträgt 14, wovon zwei Super-Flash-Interviews sein müssen.
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Zehn dieser Interviews müssen spätestens 45 Minuten nach der Pokalübergabe stattgefunden haben.
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Alle Interviews müssen spätestens 60 Minuten nach der Pokalübergabe stattgefunden haben.