Das UEFA-Ausrüstungsreglement findet für alle Spiele des Wettbewerbs Anwendung, sofern das vorliegende Reglement nichts anderes vorsieht.
Die teilnehmenden Vereine müssen eine Spielkleidung verwenden, die vorab der UEFA-Administration vorgelegt und von dieser genehmigt wurde. Sie müssen das entsprechende Genehmigungsformular für die Spielkleidung der UEFA-Administration unter Einhaltung der von der UEFA-Administration zu gegebener Zeit per Rundschreiben mitgeteilten Fristen einreichen.
Während der Endphase auf dem Spielfeld von Spielern, Torhütern und fliegenden Torhütern verwendete Spielkleidung, Nicht-Spielkleidung und Spezialausrüstung muss bis zu der von der UEFA-Administration festgelegten Frist an diese geschickt werden. Die UEFA-Administration informiert anschließend schriftlich über ihre Entscheidung bezüglich der Genehmigung der verschiedenen Gegenstände.