Artikel 18 Auswahl der Miniturnierausrichter - Futsal Champions League

Reglement der UEFA Futsal Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
UFCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
15 May 2023
18.01

Vereine, die ein Miniturnier ausrichten möchten, müssen die UEFA-Administration auf dem entsprechenden Formular darüber informieren.

18.02

Für die Vor- und Hauptrunde bestimmt grundsätzlich die UEFA-Administration den Miniturnierausrichter vor der Auslosung der entsprechenden Runde. Interessieren sich mehr Vereine für die Ausrichtung eines Miniturniers als Miniturniere zu vergeben sind, werden folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Qualität der Infrastruktur (Hallen usw.),

  • Reisedistanzen,

  • Promotion-Konzept,

  • Erfahrung als Ausrichter,

  • Entwicklung im Bereich Futsal.

18.03

Ist es nicht möglich, die Miniturnierausrichter vor der Auslosung zu bestimmen, vereinbaren die Vereine der betreffenden Gruppe(n) nach der Auslosung innerhalb einer bestimmten Frist, wer das/die betreffende(n) Miniturnier(e) ausrichtet. Können sich die Vereine nicht einigen, nimmt die UEFA-Administration eine Auslosung vor.

18.04

Möchten mehr als vier Vereine, welche die im Bewerbungsformular aufgeführten Kriterien erfüllen, ein Miniturnier der Eliterunde ausrichten, werden die Ausrichter im Rahmen der Auslosung der Eliterunde per Los bestimmt. Die ersten vier gezogenen Vereine richten die Miniturniere aus. Die übrigen Mannschaften werden in Übereinstimmung mit dem Auslosungsverfahren für die Eliterunde in die Miniturnier-Gruppen gelost.