Artikel 20 Spielorte und Anstoßzeiten - Futsal Champions League

Reglement der UEFA Futsal Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
UFCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
15 May 2023
20.01

Die Spielorte und Anstoßzeiten (mitteleuropäische Zeit) für die Spiele der Qualifikationsphase werden von den Ausrichtern festgelegt und müssen innerhalb der von der UEFA-Administration festgelegten Fristen den Gastvereinen mitgeteilt und in das entsprechende UEFA-Online-System eingegeben werden.

20.02

Die Endphase kann von einem der Teilnehmer der Endphase (bzw. dessen Verband) bzw. einem neutralen Ausrichter veranstaltet werden. An einer Ausrichtung interessierte Vereine oder Verbände müssen die UEFA-Administration hierüber anhand eines speziellen Formulars innerhalb der festgelegten Frist in Kenntnis setzen. In jedem Fall entscheidet das UEFA-Exekutivkomitee endgültig.

20.03

Die Spiele werden entweder in der Halle des Ausrichters oder in einer anderen Halle derselben oder einer anderen Stadt im betreffenden Verbandsgebiet ausgetragen. Auf Entscheidung der UEFA-Administration und/oder der UEFA-Disziplinarinstanzen kann aus Sicherheitsgründen oder infolge einer Disziplinarmaßnahme auf eine Halle eines anderen UEFA-Mitgliedsverbands ausgewichen werden. Findet das Spiel in einer anderen Halle, Stadt oder in einem anderen Land statt, muss der Spielort durch die UEFA-Administration genehmigt werden.

20.04

Der Ausrichter hat sicherzustellen, dass alle für Spiele verwendeten Hotels leicht zugänglich sind und dass die Gastmannschaften unter günstigen Bedingungen anreisen können. Die Hotels dürfen sich nicht weiter als zwei Bus-Fahrtstunden vom nächsten internationalen Flughafen entfernt befinden und kein Spielort darf sich weiter als eine Bus-Fahrtstunde von allen Hotels entfernt befinden, sofern mit den Gastmannschaften nichts anderes vereinbart wurde.

20.05

Ist die UEFA-Administration zu einem beliebigen Zeitpunkt der Saison der Ansicht, dass ein Spielort aus irgendeinem Grund für die Durchführung eines Spiels ungeeignet ist, kann sie mit dem betreffenden Ausrichterverein/-verband Rücksprache halten und diese bitten, eine Ausweichhalle vorzuschlagen, die den Anforderungen der UEFA genügt. Können der Verein/Verband innerhalb der von der UEFA-Administration gesetzten Frist keine geeignete Ausweichhalle vorschlagen, kann die UEFA eine neutrale Ausweichhalle bestimmen. Der betroffene Verein hat die für die Durchführung des Spiels notwendigen Vorkehrungen in Absprache mit dem zuständigen Verband und den lokalen Behörden zu treffen. In beiden Fällen gehen die Kosten für die Durchführung des Spiels zu Lasten des Ausrichtervereins. Die UEFA-Administration entscheidet endgültig und zu gegebener Zeit über Ausweichhallen.

20.06

Ohne Sondergenehmigung der UEFA-Administration dürfen die Vereine vor 11.00 Uhr und nach 22.00 Uhr (Ortszeit) keine Spiele ansetzen.

20.07

In Hallen ohne eigenen Aufwärmbereich muss der Ausrichter bei zwei aufeinanderfolgenden Spielen mindestens 2 Stunden 15 Minuten zwischen den beiden Anstoßzeiten vorsehen.