Artikel 3 Anmeldung zum Wettbewerb - Futsal Champions League

Reglement der UEFA Futsal Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
UFCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
15 May 2023
3.01

Jeder UEFA-Mitgliedsverband (nachfolgend „Verband“) darf den Meister seiner höchsten nationalen Futsal-Liga sowie gegebenenfalls einen zweiten Vertreter anmelden. Jeder Verband muss den Namen des Vertreters bzw. die Namen der Vertreter bis zu der von der UEFA-Administration kommunizierten Frist mitteilen.

3.02

Der Titelhalter der UEFA Futsal Champions League ist automatisch für den Wettbewerb qualifiziert, selbst wenn er sich über seine Platzierung in der nationalen Liga nicht für diesen Wettbewerb qualifiziert hat. Der Verband des Titelhalters darf einen zweiten Vertreter zum Wettbewerb anmelden. Bei diesem muss es sich um den Meister seiner höchsten nationalen Futsal-Liga oder um den Zweitplatzierten handeln, sollte der Titelhalter der UEFA Futsal Champions League die nationale Meisterschaft gewonnen haben.

3.03

Die drei bestplatzierten Verbände, der Verband des Titelhalters ausgenommen, dürfen zudem den Vizemeister ihrer höchsten nationalen Futsal-Liga anmelden. Diese drei Verbände werden anhand der UEFA-Futsal-Nationalmannschafts-Koeffizientenrangliste zum Ende der FIFA-Futsal-Länderspielperiode im April im Jahr vor Beginn des Wettbewerbs ermittelt.