Die Mannschaften dürfen am Tag vor dem Spiel in der Halle trainieren, in der das Spiel stattfinden wird. Die Länge der Trainingseinheit beträgt höchstens 60 Minuten, es sei denn, mit dem Ausrichter wurde eine anderslautende Vereinbarung getroffen. Falls alle Gastmannschaften einverstanden sind, können zusätzliche Trainingseinheiten in der Halle, in der das Spiel stattfindet, durchgeführt werden. Ansonsten können Trainingseinheiten an einem anderen, mit dem Ausrichter vereinbarten Trainingsort durchgeführt werden.
Das Schiedsrichterteam darf am Vortag des Spiels auf dem Spielfeld trainieren, auf dem das Spiel stattfinden wird.