Artikel 38 Spielerlisten - Futsal Champions League

Reglement der UEFA Futsal Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
UFCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
15 May 2023
38.01

Für jede Runde des Wettbewerbs, an der ein Verein teilnimmt, ist dieser dafür verantwortlich, seinem Verband eine unterzeichnete Liste von maximal 25 Spielern vorzulegen, der sie prüft, genehmigt, unterzeichnet und anschließend an die UEFA weiterleitet. Drei der aufgeführten Spieler müssen Torhüter sein. Diese Liste muss Name, Vorname, Geburtsdatum und Nationalität sämtlicher Spieler sowie Name und Vorname des Cheftrainers enthalten. Der Verein muss diese Liste online bis spätestens 24.00 Uhr MEZ sieben Tage vor Beginn des jeweiligen Miniturniers bzw. der Endphase ausfüllen.

38.02

Nur 14 Spieler der Liste der 25 Spieler sind jeweils in einer Runde des Wettbewerbs spielberechtigt. Die Liste der 14 Spieler, von denen zwei Torhüter sein müssen, ist bis 15.00 Uhr MEZ am Tag vor dem ersten Spiel der Mannschaft in jeder Runde der Qualifikationsphase und zwei Tage vor dem ersten Spiel in der Endphase einzureichen. Ein unterzeichneter Ausdruck dieser Liste ist dem UEFA-Spieldelegierten bei der Miniturnier-Organisationssitzung bzw. der UEFA-Administration bei der Delegationsleitersitzung der Endphase vorzulegen. Zudem müssen die Listen eine Bestätigung des Mannschaftsarztes enthalten, dass alle Spieler die vorgeschriebene medizinische Untersuchung durchlaufen haben. Der Mannschaftsarzt ist allein verantwortlich dafür, dass die medizinischen Untersuchungen der Spieler ordnungsgemäß durchgeführt wurden.

38.03

Zwecks Identifikation kann der UEFA-Spieldelegierte eine visuelle Überprüfung jedes am Wettbewerb teilnehmenden Spielers durchführen. Grundsätzlich wird eine solche Überprüfung während eines Essens im Mannschaftshotel vor dem ersten Spiel einer Mannschaft in der jeweiligen Wettbewerbsphase vorgenommen.

38.04

Bei Miniturnieren und der Endphase darf wegen Verletzung oder Krankheit höchstens ein auf der Liste der 14 Spieler aufgeführter Feldspieler durch einen auf der Liste der 25 Spieler aufgeführten Spieler ersetzt werden, wobei dem UEFA-Spieldelegierten bis spätestens 9.00 Uhr MEZ am jeweiligen Spieltag eine in einer der drei offiziellen UEFA-Sprachen verfasste medizinische Begründung vorzuweisen ist. Der ersetzte Spieler darf nicht mehr am Miniturnier oder der Endphase teilnehmen und es darf kein weiterer Feldspieler ersetzt werden. In besonderen Härtefällen und auf begründeten Antrag kann der UEFA-Generalsekretär Ausnahmen bewilligen.

38.05

Stehen einem Verein wegen Verletzung oder Krankheit nicht mindestens zwei Torhüter aus seiner Liste der 14 Spieler zur Verfügung, darf der betroffene Verein den/die ausgefallenen Torhüter während des Wettbewerbs auf der Liste der 14 Spieler jederzeit vorübergehend ersetzen, wobei dem UEFA-Spieldelegierten eine in einer der drei offiziellen UEFA-Sprachen verfasste medizinische Begründung vorzuweisen ist. Der/die Ersatztorhüter müssen von der Liste der 25 Spieler stammen. Sollte auf der Liste der 25 Spieler kein Torhüter mehr zur Verfügung stehen, kann ein anderer nachgemeldet werden. Der Verein muss der UEFA die erforderliche medizinische Begründung unterbreiten. Die UEFA kann eine zusätzliche medizinische Untersuchung des Torhüters auf Kosten des Vereins anordnen; der medizinische Experte wird von der UEFA ernannt. Sobald ein ursprünglicher Torhüter wieder einsatzfähig ist, kann er seinen angestammten Platz wieder einnehmen. Die UEFA-Administration ist mindestens 24 Stunden vor dem Spiel, in dem der Torhüter wieder eingesetzt werden soll, über einen solchen Wechsel zu informieren.

38.06

Die Vereine und ihre Verbände sind für die Einhaltung der Bestimmungen betreffend Spielberechtigung und Spielerlisten verantwortlich.