Artikel 53 Finanzielle Grundsätze – Endphase - Futsal Champions League

Reglement der UEFA Futsal Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
UFCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
15 May 2023
53.01

Grundsätzlich behält der Ausrichter seine Einnahmen aus dem Kartenverkauf für sich und trägt alle Organisationskosten.

53.02

Die Pflichten des Ausrichters beginnen zwei Tage vor dem ersten Spiel der Endphase und enden einen Tag nach dem letzten Spiel.

53.03

Die UEFA trägt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Spieler und Offiziellen der teilnehmenden Vereine (21 Personen pro Delegation, d.h. 14 Spieler und 7 Mannschaftsoffizielle), der Schiedsrichter sowie des UEFA-Spielbeauftragten wie im entsprechenden Anhang der Ausrichtervereinbarung zwischen Ausrichter und UEFA festgehalten.

53.04

Jede an der Endphase teilnehmende Mannschaft trägt:

  1. die Reisespesen ihrer Delegation zum und vom Austragungsort;

  2. alle für zusätzliche Delegationsmitglieder anfallenden Kosten;

  3. alle aufgrund von frühzeitigem Eintreffen oder verspäteter Abreise anfallenden Kosten;

  4. die ihr durch die obligatorische Unfall- und Reiseversicherung ihrer Spieler und Offiziellen verursachten Ausgaben;

  5. zusätzliche Kosten, die durch Sonderwünsche bezüglich Unterkunft oder Verpflegung entstehen.