Artikel 58 Verantwortlichkeiten bezüglich Medienangelegenheiten - Futsal Champions League

Reglement der UEFA Futsal Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
UFCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
15 May 2023
58.01

Jeder Verein muss einen eigens zu diesem Zweck abgestellten, Englisch sprechenden Pressechef ernennen, der die Zusammenarbeit zwischen dem Verein, der UEFA und den Medien gemäß vorliegendem Reglement regelt und koordiniert. Der Pressechef des Vereins hat sicherzustellen, dass die Medieneinrichtungen des Vereins dem für den Wettbewerb erforderlichen Standard entsprechen. Daneben hat er die UEFA beim Erstellen von redaktionellen Beiträgen vor und während der Spielzeit zu unterstützen und so zur Promotion des Wettbewerbs beizutragen sowie Informationen über Zeitpläne und Neuigkeiten von der Mannschaft weiterzuleiten. Der Pressechef des Vereins hat bei allen Spielen der Mannschaft anwesend zu sein, um die Medienaktivitäten, einschließlich Medienkonferenzen und Interviews vor und nach dem Spiel, zu koordinieren. Der Pressechef des Gastvereins hat spätestens fünf Tage vor dem Spiel eine vollständige Liste der Akkreditierungsanfragen an den Pressechef des Heimvereins zu übermitteln. Der Pressechef ist auch dafür verantwortlich, dass die Akkreditierungsanfragen von vertrauenswürdigen Medien stammen.

58.02

Jeder Verein hat der UEFA auf Anfrage vor Beginn der Spielzeit kostenlos (i) Statistiken und Fotos zu den einzelnen Spielern und zum Cheftrainer sowie geschichtliche Informationen und ein Foto der Halle, sowie jegliche anderen erwünschten Daten für Werbezwecke zu liefern, oder (ii) die oben genannten Unterlagen bzw. Informationen ganz oder teilweise zur Verfügung zu stellen, damit die UEFA ihr eigenes Material produzieren kann.

58.03

Detaillierte Informationen zu Medienangelegenheiten sind den jeweiligen Kapiteln des UEFA Futsal Champions League Club Manual zu entnehmen.