Artikel 59 Medienaktivitäten der Mannschaften - Futsal Champions League

Reglement der UEFA Futsal Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
UFCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
15 May 2023
59.01

Falls eine Mannschaft am Vortag des Spiels eine Trainingseinheit abhält, muss allen Medienkanälen während mindestens 15 Minuten Zutritt gewährt werden. Wird der Zutritt auf 15 Minuten begrenzt, stellt der Ausrichterverein sicher, dass die Medienvertreter die Halle nach 15 Minuten verlassen und dass alle fest installierten Kameras ausgeschaltet sind.

59.02

Die Vereine müssen auf Anfrage am Tag vor jedem Spiel ihren Cheftrainer und einen Spieler für Interviews mit dem Host Broadcaster und den wichtigsten audiovisuellen Rechteinhabern aus den Gebieten der teilnehmenden Vereine zur Verfügung stellen.

59.03

Jeder Verein muss den Medien am Vortag des Spiels auf Anfrage seinen Cheftrainer und mindestens einen Spieler zur Verfügung stellen. Je nach Anzahl Medienvertreter kann dies in Form einer Medienkonferenz oder einer gemischten Zone stattfinden. Ist der Cheftrainer für das Spiel mit einer Funktionssperre belegt, hat der Verein die Möglichkeit, ihn für diese Medienaktivität vor dem Spiel durch den Trainerassistenten zu ersetzen. Diese Medienaktivitäten vor dem Spiel sind von den Vereinen so anzusetzen, dass die Medienvertreter an beiden teilnehmen können. Für die Endphase kann die UEFA vor dem ersten Spieltag einen umfangreicheren Medientag mit den Trainern organisieren, um die Veranstaltung zu bewerben.

59.04

Die Medienkonferenzen nach dem Spiel müssen spätestens 20 Minuten nach dem Schlusspfiff beginnen und die Cheftrainer der jeweiligen Vereine müssen daran teilnehmen. Ist der Cheftrainer für das Spiel mit einer Funktionssperre belegt, hat der Verein die Möglichkeit, ihn mit dem Trainerassistenten zu ersetzen. Jeder Verein ist für die Verdolmetschung zuständig und der Ausrichterverein ist verpflichtet, die nötige technische Einrichtung zur Verfügung zu stellen.

59.05

Nach dem Spiel wird eine Gemischte Zone eingerichtet, um Reportern eine zusätzliche Gelegenheit für Interviews zu bieten. Dieser Bereich befindet sich in der Nähe des Spielfelds und der Mannschaftsumkleidekabinen und ist nur für Trainer, Spieler und Medienvertreter zugänglich.

59.06

Alle Spieler beider Mannschaften sind verpflichtet, die Gemischte Zone zu passieren, um Medienvertretern Interviews zu geben.

59.07

Interviews vor und nach dem Spiel sowie während der Halbzeitpause können wie folgt mit beiden Mannschaften in der Halle geführt werden:

  1. Die Vereine müssen nach Möglichkeit ihren Cheftrainer oder einen Spieler vor dem Spiel für ein exklusiv auf dieses Spiel bezogenes Interview zur Verfügung stellen. Grundsätzlich wird dieses Interview vom Host Broadcaster und/oder vom wichtigsten audiovisuellen Rechteinhaber des Landes des betreffenden Vereins geführt.

  2. Mit Trainern, Spielern und auf dem Spielblatt aufgeführten Mannschaftsoffiziellen darf mit dessen Zustimmung ein Halbzeit-Interview geführt werden.

  3. Der Cheftrainer und mindestens zwei Schlüsselspieler müssen auf Anfrage für Interviews mit audiovisuellen Rechteinhabern zur Verfügung stehen.