Artikel 6 Verantwortung der Verbände und Vereine - Futsal Champions League

Reglement der UEFA Futsal Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal
Subject
UFCL
Edition
2023/24
Language
Deutsch
Enforcement Date
15 May 2023
6.01

Die Gastvereine sind gehalten, gegebenenfalls bei der diplomatischen Vertretung des Ausrichterlandes frühzeitig vor Reiseantritt Einreisevisa zu beantragen. Auf Anfrage muss der Ausrichterverband die Gastvereine bei den Visaformalitäten so gut wie möglich unterstützen.

6.02

Die Vereine tragen die Verantwortung für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitglieder, Anhänger und aller Personen, die in ihrem Auftrag bei einem Spiel eine Funktion ausüben.

6.03

Der Ausrichter ist für die Sicherheit vor, während und nach dem Spiel verantwortlich. Der Ausrichter kann für Zwischenfälle jeglicher Art zur Verantwortung gezogen und bestraft werden.

6.04

Der Ausrichterverein hat seine Spiele gemäß den Anweisungen der UEFA (oder einer im Auftrag der UEFA agierenden Drittpartei) sowie in Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Verband auszutragen. Der Verein trägt jedoch die alleinige Verantwortung für die Erfüllung aller seiner diesbezüglichen Pflichten.

6.05

Die Mindestanforderungen betreffend die medizinischen Einrichtungen, die medizinische Ausrüstung und das Personal, die vom Ausrichter zur Verfügung gestellt werden müssen, sind im Medizinischen Reglement der UEFA aufgeführt. Für die Bereitstellung und Funktionsfähigkeit sämtlicher in oben genanntem Reglement aufgeführter Einrichtungen und Ausrüstung ist der Ausrichter allein verantwortlich.

6.06

Im Rahmen ihrer Aktivitäten während des gesamten Wettbewerbs sind die Vereine verantwortlich für die Gewährleistung der Umsetzung von Nachhaltigkeitsgrundsätzen, insbesondere in den Bereichen Wahrung der Menschenrechte und Schutz der Umwelt.

6.07

Der Ausrichter der Endphase der UEFA Futsal Champions League wird vom UEFA-Exekutivkomitee auf Vorschlag der UEFA-Administration bestimmt.