Die in diesem Reglement vorkommende männliche Form für natürliche Personen gilt auch für Frauen und umgekehrt.
Im vorliegenden Reglement haben die unten stehenden Begriffe folgende Bedeutung:
Ausrichter
Verein oder Verband, der ein Spiel der Qualifikationsphase organisiert oder die Endphase ausrichtet.
Ausrichterverein
Verein, der ein Spiel oder Miniturnier ausrichtet.
Datenrechte
Recht, Statistiken und andere Daten im Zusammenhang mit dem Wettbewerb zusammenzustellen und zu verwerten.
Doping
Verstoß gegen eine oder mehrere Antidoping-Vorschriften gemäß UEFA-Dopingreglement.
Heimmannschaft
Der aus sportlichen oder organisatorischen Gründen als Heimmannschaft ausgeloste oder bestimmte Verein. Die Heimmannschaft kann, muss aber nicht der Ausrichterverein sein.
Host Broadcaster (HB)
Medienproduktionsteam (einschließlich offizieller Broadcasting-Partner), das unter anderem für die multilaterale TV-Produktion, die Medienpromotion und die Berichterstattung zum Wettbewerb verantwortlich ist (Bezeichnungen wie „internationale Medien“, „Medienvertreter“ usw. schließen den Host Broadcaster ein).
Kommerzielle Rechte
Alle kommerziellen Rechte und Möglichkeiten am und im Zusammenhang mit dem Wettbewerb, einschließlich Medienrechten, Marketingrechten und Datenrechten.
Lokale Organisationsstruktur (LOS)
Personenkreis, der im Auftrag eines an der UEFA Futsal Champions League teilnehmenden Vereins (oder im Auftrag eines von der UEFA bezeichneten Mitgliedsverbands) und in enger Zusammenarbeit mit der UEFA die jeweiligen Heimspiele organisiert. Mindestanforderung seitens der UEFA: Vertreter des Vereinsvorstandes oder des Verbands, Hallenverantwortliche, Verantwortliche für Sicherheitsfragen, Medienchef des Vereins, Vertreter der nationalen und örtlichen Polizei, anderer jeweils zuständiger Behörden sowie anderer öffentlicher Einrichtungen, darunter aus den Bereichen Transportwesen und Verkehrsführung.
Marketingrechte
Recht, im Zusammenhang mit dem Wettbewerb Werbung, Promotion, Unterstützung und Marketing zu betreiben, PR-Aktivitäten durchzuführen und alle Möglichkeiten in den Bereichen Werbung, Sponsoring, Hospitality, Lizenzierung, Merchandising, Publikationen, Wetten, Gaming, Einzelhandel, Musik und Franchising sowie alle anderen kommerziellen Assoziierungsrechte (einschließlich durch Ticket-Promotion) zu verwerten.
Medienrechte
Recht, audiovisuelle, visuelle und/oder Audio-Berichterstattung zum gesamten oder zu Teilen des Wettbewerbs jederzeit, einschließlich für den Live- und/oder zeitversetzten Empfang, überall auf der Welt in jeglicher Weise und in allen Medien, unabhängig davon, ob diese heute bekannt sind oder erst in Zukunft entwickelt werden, zu produzieren, zu vertreiben und über lineare Mediendienste oder auf Video-on-Demand-Basis auszustrahlen (einschließlich aller Formen der Distribution über Fernsehen, Radio, mobile Geräte und Internet), sowie alle damit zusammenhängenden und/oder verwandten Rechte, einschließlich Rechten für unveränderbare Datenträger (Fixed Media), Downloads und interaktiven Rechten.
Partner
Jegliche Partei, die von der UEFA für die Nutzung der kommerziellen Rechte an der Endphase unter Vertrag genommen wird und somit an der direkten oder indirekten Finanzierung des Wettbewerbs beteiligt ist.
Spielort
Der Ort der Halle, in der ein Spiel stattfindet, unter Berücksichtigung des von den zuständigen Behörden kontrollierten Bereichs sowie jeglicher anderer angrenzender Bereiche.
Wettbewerbsbereich
Die gemäß den FIFA-Futsal-Spielregeln definierte technische Zone und alle Bereiche, die während des Spiels vorrangig von Spielern und dem Schiedsrichterteam sowie Offiziellen und Mitgliedern des Venue-Teams genutzt werden, sowie etwaige Sitze auf der Tribüne, die von Mitgliedern der Mannschaftsdelegation genutzt werden, der Zeitnehmer-Tisch, der Schiedsrichter-Videobereich (falls Videounterstützung zum Einsatz kommt), der Spielertunnel, die Mannschafts- und Schiedsrichterumkleidekabinen, der Notfallraum und die Dopingkontrollstation.
Im vorliegenden Reglement ist jeder mit „einschließlich“, „insbesondere“, „zum Beispiel“ oder ähnlichen Begriffen eingeleitete Satz bzw. Teilsatz erläuternd und schränkt die Bedeutung der vorhergehenden Begriffe nicht ein.