Die Spielorte und Anstoßzeiten (mitteleuropäische Zeit) für die Spiele der Qualifikationsphase werden von den Ausrichtern festgelegt und müssen innerhalb der von der UEFA-Administration festgelegten Fristen den Gastvereinen mitgeteilt und in das entsprechende UEFA-Online-System eingegeben werden.
Die Endphase wird von einem neutralen Ausrichter veranstaltet. An einer Ausrichtung interessierte Vereine oder Verbände müssen die UEFA-Administration hierüber innerhalb der festgelegten Frist in Kenntnis setzen. Das UEFA-Exekutivkomitee trifft eine endgültige Entscheidung.
Die Spiele werden entweder in der Halle des Ausrichters oder in einer anderen Halle derselben oder einer anderen Stadt im betreffenden Verbandsgebiet ausgetragen. Auf Entscheidung der UEFA-Administration und/oder der UEFA-Disziplinarinstanzen kann aus Sicherheitsgründen oder infolge einer Disziplinarmaßnahme auf eine Halle eines anderen UEFA-Mitgliedsverbands ausgewichen werden. Findet das Spiel in einer anderen Halle, Stadt oder in einem anderen Land statt, muss der Spielort durch die UEFA-Administration genehmigt werden.
Der Ausrichter hat sicherzustellen, dass alle für Spiele verwendeten Hotels leicht zugänglich sind und dass die Gastmannschaften unter günstigen Bedingungen anreisen können. Hotels dürfen nicht weiter als zwei Bus-Fahrtstunden von einem Flughafen mit täglichen Flugverbindungen in andere europäische Städte außerhalb des Gebiets, in dem das Spiel ausgetragen wird, entfernt sein. Spielhallen dürfen sich nicht weiter als eine Bus-Fahrtstunde von den Hotels entfernt befinden, es sei denn, die Gastmannschaften erklären sich damit einverstanden.
Ohne Sondergenehmigung der UEFA-Administration dürfen die Vereine vor 11.00 Uhr morgens und nach 22.00 Uhr abends (Ortszeit) keine Spiele ansetzen.
In Hallen ohne eigenen Aufwärmbereich muss der Ausrichter bei zwei aufeinanderfolgenden Spielen mindestens zwei Stunden und 15 Minuten zwischen den beiden Anstoßzeiten vorsehen.