Artikel 25 Neuansetzung von Spielen - Futsal Champions League

Reglement der UEFA Futsal Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal > Futsal Champions League
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
1 June 2026
25.01

Wird am Spieltag entschieden, dass ein Spiel nicht wie geplant beginnen oder nicht zu Ende gespielt werden kann, werden das vollständige Spiel bzw. die verbleibenden Spielminuten grundsätzlich am folgenden Tag ausgetragen; etwaige Disziplinarmaßnahmen bleiben vorbehalten. Zu diesem Zweck muss der Ausrichter alle notwendigen Vereinbarungen abschließen, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Einrichtungen verfügbar sind und genutzt werden können.

25.02

Kann das Spiel nicht am nächsten Tag neu angesetzt werden, legt die UEFA-Administration einen neuen Termin fest.

25.03

Grundsätzlich wird ein neu angesetztes Spiel am selben Spielort ausgetragen. Falls die Umstände einen Spielortwechsel erfordern, muss die UEFA-Administration den neuen Spielort genehmigen.

25.04

In allen Fällen muss die UEFA-Administration die Halle genehmigen und die neue Anstoßzeit festlegen, wenn möglich unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Mannschaften.

25.05

Ist ein Verein für Änderungen an der Halle bzw. am Spielplan für ein Spiel bzw. eines Teils davon verantwortlich, trägt er seine eigenen Kosten sowie die Kosten für zusätzliche Reisen, Verpflegung und Unterkunft des anderen Vereins, des Schiedsrichterteams und der Spielbeauftragten; etwaige Disziplinarmaßnahmen bleiben vorbehalten.

25.06

Sind Änderungen an der Halle bzw. am Spielplan nicht auf das Verschulden eines der beiden Vereine zurückzuführen, tragen beide Parteien ihre jeweiligen Kosten im Zusammenhang mit der ursprünglichen Begegnung und mit dem neu angesetzten Spiel bzw. den neu angesetzten Spielminuten.