Zum Wettbewerb zugelassen sind Spieler, die unter Einhaltung der festgesetzten Fristen bei der UEFA registriert und für einen Verein spielberechtigt sind sowie alle in den folgenden Bestimmungen aufgeführten Bedingungen erfüllen.
Jeder Spieler muss ordnungsgemäß bei seinem Nationalverband in Übereinstimmung mit den eigenen Regeln des Verbands und jenen der FIFA, insbesondere dem FIFA-Reglement bezüglich Status und Transfer von Spielern, Anhang 6, als Spieler des betreffenden Vereins registriert sein.
Jeder am Wettbewerb teilnehmende Spieler muss eine von seinem Verband ausgestellte Spielerlizenz oder einen gültigen Reisepass/Personalausweis, beides versehen mit seinem Foto und vollständiger Geburtsangabe (Tag, Monat, Jahr), mit sich führen. Der Schiedsrichter oder der UEFA-Spieldelegierte kann die Vorlage der Personalausweise/Reisepässe der auf dem Spielblatt eingetragenen Spieler verlangen.
Alle Spieler müssen sich in dem im Medizinischen Reglement der UEFA vorgesehenen Umfang einer medizinischen Untersuchung unterziehen.
Im Verlauf einer Spielzeit ist ein Spieler in diesem Wettbewerb nur für ein und denselben Futsal-Verein spielberechtigt. Ausnahmsweise ist ein Spieler bei Erfüllung sämtlicher nachfolgender Voraussetzungen berechtigt, in dieser Spielzeit mit einem anderen Verein am Wettbewerb teilzunehmen:
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Der Spieler ist beim ursprünglichen Verein im Rahmen der UEFA Futsal Champions League nicht zum Einsatz gekommen. Ein Spieler gilt als in einem Spiel eingesetzt, sobald er auf dem entsprechenden Spielblatt eingetragen wurde.
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Der betroffene Spieler besitzt die Spielberechtigung für den zweiten Verein gemäß den in Absatz 29.01 gesetzten Fristen und ist gemäß dem vorliegenden Reglement bei der UEFA-Administration nachgemeldet worden.
Die UEFA-Administration entscheidet über die Spielberechtigung. Angefochtene Entscheidungen werden von den UEFA-Disziplinarinstanzen behandelt.