Für jede Runde des Wettbewerbs, an der ein Verein teilnimmt, ist dieser dafür verantwortlich, der UEFA eine vom Verein unterzeichnete Liste von maximal 25 Spielern vorzulegen, die von seinem Verband geprüft, genehmigt und ebenfalls unterzeichnet wurde. Drei der aufgeführten Spieler müssen Torhüter sein. Diese Liste muss Name, Vorname, Geburtsdatum, Nationalität und das nationale Registrierungsdatum sämtlicher Spieler sowie Name und Vorname des Cheftrainers enthalten. Der Verein muss diese Liste online bis spätestens 23.59 Uhr MEZ sieben Tage vor Beginn des jeweiligen Miniturniers, eines einzelnen Spiels bzw. der Endphase ausfüllen.
Nur Spieler, die bei der UEFA ordnungsgemäß über die Liste der 25 Spieler registriert sind, können ausstehende Spielsperren rechtmäßig verbüßen.
Der Verein trägt die Rechtsfolgen, wenn er einen Spieler einsetzt, der nicht auf der Spielerliste aufgeführt oder aus einem anderen Grund nicht spielberechtigt ist.
Nur 14 Spieler der Liste der 25 Spieler sind jeweils in einer Runde des Wettbewerbs spielberechtigt. Die Liste der 14 Spieler, von denen zwei Torhüter sein müssen, ist bis 15.00 Uhr MEZ am Tag vor dem ersten Spiel der Mannschaft in jeder Runde der Qualifikationsphase und einen Tag vor jedem Spiel im Achtel- und Viertelfinale sowie zwei Tage vor dem ersten Spiel in der Endphase einzureichen. Ein unterzeichneter Ausdruck dieser Liste ist dem UEFA-Spieldelegierten bei der Organisationssitzung vorzulegen. Zudem muss diese Liste eine Bestätigung des Mannschaftsarztes enthalten, dass alle Spieler sich in dem im Medizinischen Reglement der UEFA vorgesehenen Umfang einer medizinischen Untersuchung unterzogen haben. Der Mannschaftsarzt ist allein verantwortlich dafür, dass die medizinischen Untersuchungen der Spieler ordnungsgemäß durchgeführt wurden.
Spieler auf der Liste der 14 Spieler, die ernsthaft erkranken oder sich ernsthaft verletzen und in der Folge nicht an einem Spiel teilnehmen können, dürfen wie folgt ersetzt werden:
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Ein Feldspieler darf vor jedem Spiel des Wettbewerbs durch einen anderen Spieler auf der Liste der 25 Spieler ersetzt werden. Ein ersetzter Feldspieler darf nicht mehr am jeweiligen Miniturnier, einzelnen Spiel oder der Endphase teilnehmen und es darf in der entsprechenden Wettbewerbsphase kein weiterer Feldspieler ersetzt werden.
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Torhüter dürfen durch einen anderen Torhüter auf der Liste der 25 Spieler ersetzt werden. Ist dies nicht möglich, dürfen sie durch einen anderen, zuvor nicht auf der Liste der 25 Spieler aufgeführten Torhüter ersetzt werden. Sobald ein ursprünglicher Torhüter wieder einsatzfähig ist, kann er seinen angestammten Platz wieder einnehmen.
Der betreffende Verein muss dem UEFA-Spieldelegierten bis spätestens 9.00 Uhr MEZ am Tag des betreffenden Spiels das Formular zur Ersetzung von Spielern aus medizinischen Gründen einreichen, mit dem die Schwere der Verletzung oder Krankheit bestätigt wird, zusammen mit allen erforderlichen ärztlichen Bescheinigungen. Sollte die UEFA die vom Verein vorgelegten Informationen als unzureichend erachten, kann die Angelegenheit an die UEFA-Disziplinarinstanzen verwiesen werden.
Die Vereine und ihre Verbände sind für die Einhaltung der Bestimmungen betreffend Spielberechtigung und Spielerlisten verantwortlich.