Die Spiele sind in Hallen mit einer durchschnittlichen vertikalen Beleuchtungsstärke (Ev) von mindestens 1200 lux auszutragen, damit optimale Bedingungen für die Übertragungsaktivitäten gewährleistet werden können.
Für die Endphase ist eine durchschnittliche vertikale Beleuchtungsstärke (Ev) von mindestens 1 800 lux erforderlich. Der Ausrichter muss der UEFA ein gültiges Beleuchtungszertifikat unterbreiten.
Zusätzlich ist eine Notbeleuchtung mit einer durchschnittlichen vertikalen Beleuchtungsstärke (Ev) von mindestens 1 000 lux vorzusehen, die bei Stromausfall garantiert, dass das Spiel zu Ende gespielt werden kann.