Artikel 4 Zulassungskriterien und -verfahren - Futsal Champions League

Reglement der UEFA Futsal Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal > Futsal Champions League
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
1 June 2026
4.01

Um am Wettbewerb teilnehmen zu können, müssen die Vereine:

  1. sich auf sportlichem Wege für den Wettbewerb qualifiziert haben;

  2. die vollständigen, korrekt ausgefüllten und ordnungsgemäß unterzeichneten Versionen der offiziellen Anmeldeunterlagen einreichen (d.h. alle Dokumente, welche die UEFA-Administration als erforderlich erachtet, um die Einhaltung der Zulassungskriterien zu prüfen), die bis zur von der UEFA-Administration festgelegten und per Rundschreiben rechtzeitig an alle Verbände mitgeteilten Frist eingehen müssen;

  3. schriftlich bestätigen, dass sowohl sie selbst als auch ihre Spieler und Offiziellen den FIFA-Futsal-Spielregeln entsprechen und sich verpflichten, die Statuten (einschließlich der darin aufgeführten Fairplay-Grundsätze), Reglemente, Protokolle, Richtlinien und Beschlüsse der UEFA zu respektieren;

  4. schriftlich bestätigen, dass sowohl sie selbst als auch ihre Spieler und Offiziellen sich verpflichten, die Zuständigkeit des Schiedsgerichts des Sports (TAS) in Lausanne, Schweiz, gemäß den einschlägigen Bestimmungen der UEFA-Statuten anzuerkennen, und sich verpflichten, dass jegliches Verfahren vor dem TAS, bei dem es um die Zulassung zum, die Teilnahme am bzw. den Ausschluss vom Wettbewerb geht, im Schnellverfahren unter Berücksichtigung der Schiedsordnung für Streitigkeiten im Bereich des Sports (Code of Sports-related Arbitration) des TAS und der vom TAS herausgegebenen Weisungen durchgeführt wird, einschließlich hinsichtlich provisorischer und superprovisorischer Maßnahmen, unter ausdrücklichem Ausschluss jeglicher staatlicher und anderer Gerichte.

4.02

Wird ein Verein nicht zum Wettbewerb zugelassen, so wird er durch den in der höchsten nationalen Futsal-Liga desselben Verbands direkt nach ihm platzierten Verein ersetzt, vorausgesetzt, dieser erfüllt die Zulassungskriterien.

4.03

Die UEFA-Administration entscheidet über die Zulassung zum Wettbewerb. Solche Entscheide sind endgültig.