In der Qualifikations- und K.-o.-Phase müssen die Ausrichter den Anhängern jeder Gastmannschaft mindestens 5 % des Gesamtfassungsvermögens der Halle in einem abgetrennten, sicheren Sektor vorbehalten und sicherstellen, dass alle erforderlichen Dienstleistungen und Einrichtungen (z.B. sanitäre und medizinische Einrichtungen, Verpflegungsstände) bereitgestellt werden. Zusätzlich zu diesen Kaufkarten sind jeder Gastmannschaft mindestens 10 Freikarten bereitzustellen. Die genaue Anzahl wird gegenseitig vereinbart.