Artikel 56 Videounterstützung - Futsal Champions League

Reglement der UEFA Futsal Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal > Futsal Champions League
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
1 June 2026

56.01

Videounterstützung (VS) kann gemäß FIFA-Futsal-Spielregeln zur Unterstützung der Schiedsrichter eingesetzt werden.

56.02

Die Schiedsrichter dürfen neben dem offiziellen VS-System keine anderen Quellen oder Systeme verwenden, um sich während eines Spiels Wiederholungen anzusehen.

56.03

Die Schiedsrichter greifen auf die VS zurück, wenn der Cheftrainer (oder in seiner Abwesenheit ein anderer bevollmächtigter Mannschaftsoffizieller gemäß Spielblatt) eine Entscheidung im Zusammenhang mit folgenden Situationen anficht:

  1. Tor/kein Tor

  2. Strafstoß/kein Strafstoß

  3. direkte rote Karte (keine zweite Verwarnung)

  4. Spielerverwechslung

Zudem dürfen die Schiedsrichter die VS nach eigenem Ermessen bei Uneinigkeiten bezüglich eines Vorfalls in einer der oben genannten Situationen verwenden, wie auch in folgenden Fällen:

  1. Ausfall der Zeitmessung;

  2. unzulässiges (Wieder-)Auslösen/Anhalten der Zeitmessung durch den Zeitnehmer gemäß den Bestimmungen von Regeln 6 und 7 der FIFA-Futsal-Spielregeln;

  3. Überprüfung, ob ein Tor erzielt wurde;

  4. Bestimmung, ob der Ball vor dem akustischen Signal am Ende eines Spielabschnitts im Tor war (ungeachtet der Ausnahme zur Verlängerung eines Spielabschnitts zur Ausführung eines Strafstoßes oder direkten Freistoßes ab dem sechsten kumulierten Foul).

56.04

Im Falle eines technischen Ausfalls des Systems werden Spiele ohne Einsatz von VS durch- bzw. fortgeführt. Wird VS in Teilen oder für das gesamte Spiel nicht eingesetzt, unabhängig davon, ob es sich um eine Entscheidung der Schiedsrichter, um einen technischen Ausfall oder eine fehlende Verfügbarkeit handelt, beeinträchtigt dies in keiner Weise die Gültigkeit der Entscheidungen der Schiedsrichter, die in jedem Fall endgültig sind.