Artikel 60 Finanzielle Grundsätze – gesamter Wettbewerb - Futsal Champions League

Reglement der UEFA Futsal Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal > Futsal Champions League
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
1 June 2026
60.01

Die von der UEFA überwiesenen Beträge verstehen sich als Bruttobeträge. Folglich sind darin jegliche Steuern, Abgaben und Gebühren inbegriffen.

60.02

Die Gastvereine übernehmen ihre internationalen Reisekosten zum und vom Spielort selbst. Jeder Verein erhält pro Runde von der UEFA einen Beitrag in Höhe von EUR 10 000 für die internationalen Reisekosten.

60.03

Alle Zahlungen an die Vereine erfolgen in Euro auf das Bankkonto des betreffenden Verbands. Der Verein ist für die Koordination des Transfers vom Bankkonto des Verbands auf das Bankkonto des Vereins zuständig.