Die Pflichten des Ausrichters beginnen einen Tag vor dem ersten Spieltag eines Miniturniers und enden einen Tag nach dem letzten Spieltag eines Miniturniers.
Grundsätzlich behält der Ausrichter seine Einnahmen für sich und trägt alle Organisationskosten (einschließlich Steuern, Abgaben und Gebühren).
Der Ausrichterverband trägt die Reisespesen sowie die Tagesentschädigungen des von ihm ernannten Zeitnehmers.
Der Ausrichter hat für eine angemessene Hotelunterbringung für die teilnehmenden Vereine zu sorgen und muss sicherstellen, dass Folgendes bereitgestellt wird:
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7 Zweibettzimmer und 7 Einzelzimmer pro Verein mit Vollpension (Frühstück, Mittagessen, Abendessen);
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pro Verein ein Raum für medizinische Behandlungen und ein Lagerraum für Ausrüstung;
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Zugang zu einem Sitzungsraum;
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Zugang zu einem angemessenen gemeinsamen Speisesaal.
Der Ausrichter übernimmt die Kosten im Zusammenhang mit maximal 21 Personen pro Verein (d.h. 14 Spieler und 7 Mannschaftsoffizielle), darunter alle Kosten im Zusammenhang mit deren Transport innerhalb des Gebietes des Ausrichters sowie einem Wäscheservice für die Spielkleidung der teilnehmenden Vereine und Schiedsrichter.
Die UEFA leistet die folgenden Beiträge zur Kostendeckung der Miniturniere:
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EUR 10 000 pro Miniturnier-Teilnehmer;
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einen zusätzlichen Beitrag, basierend auf dem Bruttonationaleinkommen pro Kopf des Ausrichterlandes gemäß Kategorisierung der UEFA-Mitgliedsverbände:
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EUR 10 000 für ein Ausrichterland der Kategorie 1;
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EUR 12 500 für ein Ausrichterland der Kategorie 2;
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EUR 15 000 für ein Ausrichterland der Kategorie 3.
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Der Ausrichterverband kommt für die Kosten für Unterkunft und Verpflegung des Schiedsrichterteams, des UEFA-Spieldelegierten, des UEFA-Schiedsrichterbeobachters und aller weiteren ernannten Offiziellen sowie für die anfallenden Transportkosten innerhalb des eigenen Verbandsgebietes auf. Die UEFA trägt die internationalen Reisespesen sowie die Tagesentschädigungen dieser Personen.