Artikel 62 Finanzielle Grundsätze – Achtel- und Viertelfinale - Futsal Champions League

Reglement der UEFA Futsal Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal > Futsal Champions League
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
1 June 2026
62.01

Die Pflichten des Ausrichters beginnen einen Tag vor dem Spiel und enden einen Tag nach dem Spiel.

62.02

Grundsätzlich behält der Ausrichter seine Einnahmen für sich und trägt alle Organisationskosten (einschließlich Steuern, Abgaben und Gebühren).

62.03

Der Gastverein trägt seine Kosten (Reise, Unterkunft und Speisen), sofern die beiden Vereine nichts anderes vereinbaren, selbst.

62.04

Der Ausrichterverband kommt für die Auslagen für Unterkunft und Verpflegung des Schiedsrichterteams, des UEFA-Spieldelegierten, des UEFA-Schiedsrichterbeobachters und aller weiteren ernannten Offiziellen sowie für die anfallenden Transportkosten innerhalb des eigenen Verbandsgebietes auf. Die UEFA trägt die internationalen Reisespesen sowie die Tagesentschädigungen dieser Personen.