Artikel 63 Finanzielle Grundsätze – Endphase - Futsal Champions League

Reglement der UEFA Futsal Champions League

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal > Futsal Champions League
ft:locale
de-DE
Edition
2026/27
Enforcement Date
1 June 2026
63.01

Die finanziellen Bestimmungen für die Endphase werden zwischen der UEFA und dem Ausrichter vertraglich geregelt.

63.02

Die Pflichten des Ausrichters beginnen zwei Tage vor dem ersten Spiel der Endphase und enden einen Tag nach dem letzten Spiel.

63.03

Die UEFA trägt die Kosten für Unterkunft und Verpflegung der Spieler und Offiziellen der teilnehmenden Vereine (21 Personen pro Delegation, d.h. 14 Spieler und 7 Mannschaftsoffizielle), der Schiedsrichter sowie des UEFA-Spielbeauftragten wie im entsprechenden Anhang der Ausrichtervereinbarung zwischen Ausrichter und UEFA festgehalten.

63.04

Jede an der Endphase teilnehmende Mannschaft trägt:

  1. die Reisespesen ihrer Delegation zum und vom Spielort;

  2. alle für zusätzliche Delegationsmitglieder anfallenden Kosten;

  3. alle aufgrund von frühzeitigem Eintreffen oder verspäteter Abreise anfallenden Kosten;

  4. die ihr durch die obligatorische Unfall- und Reiseversicherung ihrer Spieler und Offiziellen verursachten Ausgaben;

  5. zusätzliche Kosten, die durch Sonderwünsche bezüglich Unterkunft oder Verpflegung entstehen.