Die UEFA beauftragt die UEFA Club Competitions SA (UC3) mit der kommerziellen Umsetzung des Wettbewerbs. Für die Durchführung des Wettbewerbs (einschließlich der Durchsetzung der kommerziellen Rechte) kann die UEFA Dritte einsetzen, die als Vermittler oder Agenten in ihrem Namen und/oder als Dienstleistungserbringer handeln.
Alle Verträge, die ein Verein (oder ein vom Verein beauftragter Dritter) bezüglich jeglicher gemäß vorliegendem Reglement im Zusammenhang mit dem Wettbewerb erteilter kommerzieller Rechte abschließt, müssen spätestens am 30. Juni 2027 enden oder eine Bestimmung enthalten, die es dem Verein ermöglicht, den Vertrag zu diesem Datum zu kündigen (oder seine Rechte abzutreten).
Entstehen im Zusammenhang mit den Bestimmungen des vorliegenden Reglements und/oder eines anderen UEFA-Reglements und den sich daraus ergebenden Pflichten Streitfälle in Bezug auf einen Vertrag zwischen einem Verein oder einem seiner Spieler, Offiziellen, Angestellten, Vertreter oder Agenten und einem Dritten (einschließlich Sponsoren, Diensteanbietern, Herstellern, Broadcastern, Agenten und Spielern), lehnt die UEFA jegliche Verantwortung ab.
Die Mitgliedsverbände und/oder deren angeschlossene Organisationen und Vereine sind nicht berechtigt, kommerzielle Rechte in einer Weise zu kumulieren oder Dritten die Nutzung von von Mitgliedsverbänden und/oder angeschlossenen Organisationen und Vereinen gewährten Rechten in einer Weise zu erlauben, die eine Verbindung von Dritten mit der Qualifikationsphase oder einer anderen Runde des Wettbewerbs und/oder der UEFA Futsal Champions League im Allgemeinen ermöglichen könnte, sei es im Rahmen eines Marketingprogramms oder auf andere Weise.
Die Mitgliedsverbände und/oder deren angeschlossene Organisationen und Vereine dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der UEFA oder sofern dies im vorliegenden Reglement nicht ausdrücklich erlaubt ist, keine Markenzeichen des Wettbewerbs, Musik und andere grafischen und künstlerischen Darstellungen, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb entwickelt wurden, in Programmen, Promotion, Publikationen, Werbung oder auf andere Weise verwenden oder Dritten erlauben, dies zu tun. Die Mitgliedsverbände und/oder deren angeschlossene Organisationen oder Vereine dürfen auch keine Marken, Logos oder Symbole kreieren, entwickeln, übernehmen, verwenden oder registrieren lassen, die einen Bezug zum Wettbewerb haben oder die nach berechtigter Annahme der UEFA solchen Markenzeichen, Darstellungen oder Formen zum Verwechseln ähnlich sehen, eine sklavische Nachahmung darstellen, von ihnen abgeleitet sind oder mit ihnen auf unfaire Weise im Wettbewerb stehen.