Die UEFA alleine – unter Ausschluss der teilnehmenden Vereine und Dritter – besitzt die Promotion-Rechte am Wettbewerb und darf diese verwerten.
Mit der Anmeldung zum Wettbewerb gewähren Vereine der UEFA und ihren Tochtergesellschaften das Recht, fotografisches, audiovisuelles und visuelles Material ihrer Mannschaft, der Spieler und der Offiziellen (einschließlich Namen, relevanter Statistiken, Daten und Bilder) sowie Vereinsnamen, Logo, Emblem und Mannschaftstrikot (einschließlich Referenzen zu den Trikotsponsoren und Ausrüstungsherstellern) kostenlos und weltweit für die gesamte Dauer der Rechte (a) im Zusammenhang mit der Organisation und Durchführung des Wettbewerbs (und künftiger Ausgaben des Wettbewerbs); (b) für nicht kommerzielle Zwecke, Promotion- und/oder redaktionelle Zwecke (einschließlich der Verwendung solchen Materials für die multilaterale TV-Produktion, die Medienpromotion und die Berichterstattung zum Wettbewerb, auch im Rahmen von digitalen Diensten der UEFA) und/oder (c) wie von der UEFA und/oder ihren Tochtergesellschaften innerhalb eines angemessenen Rahmens festgelegt zu nutzen und anderen zu erlauben, dieses zu nutzen. Die Nutzung kann dabei auch nach Abschluss des Wettbewerbs erfolgen, und die Verwendung von Verweisen auf und/oder Branding von Dritten einschließlich Sponsoren in diesem Zusammenhang ist zulässig, sofern zwischen der UEFA, ihren Tochtergesellschaften und Partnern ohne die ausdrückliche Zustimmung des betreffenden Vereins oder der betreffenden Person keine direkte Assoziation zwischen einzelnen Spielern oder Vereinen und Partnern geschaffen wird; im Rahmen dieser Bestimmung werden auch keine Eigentums- oder ähnlichen Rechte an die UEFA oder eine ihrer Tochtergesellschaften übertragen. Die Vereine stellen der UEFA und ihren Tochtergesellschaften auf Verlangen das ganze entsprechende Material sowie die nötigen Unterlagen, die erforderlich sind, damit die UEFA diese Rechte gemäß diesem Absatz nutzen und verwerten kann, kostenlos zur Verfügung.
Die Vereine haben der UEFA auf Anfrage ferner die für die Promotion der UEFA und insbesondere für die offizielle(n) UEFA-Website(s) sowie für wettbewerbsbezogene Publikationen notwendigen Daten und/oder Informationen zu liefern.
Die Vereine müssen dafür sorgen, dass sie über alle Genehmigungen von Dritten verfügen, um die Bestimmungen des vorliegenden Kapitels zu erfüllen, und die nötigen Unterlagen (einschließlich etwaiger Einverständniserklärungen von Dritten) der UEFA auf Anfrage kostenlos zur Verfügung stellen, damit die UEFA ihre Rechte gemäß vorliegendem Reglement nutzen und verwerten kann.