Die UEFA ist ausschließliche rechtliche und wirtschaftliche Eigentümerin der kommerziellen Rechte.
Die Mitgliedsverbände und deren angeschlossene Organisationen und/oder Vereine sind berechtigt, die kommerziellen Rechte an allen von ihnen ausgerichteten Spielen der Qualifikationsphase sowie des Achtel- und Viertelfinales zu verwerten. Im Zusammenhang mit der Verwertung der Medienrechte müssen sie die Weisungen und Richtlinien der UEFA in der jeweils gültigen Fassung beachten.
Alle Verträge und Vereinbarungen betreffend den Wettbewerb bzw. die Verwertung der kommerziellen Rechte des Wettbewerbs sind der UEFA-Administration auf Verlangen vorzulegen.
Für diese Spiele verpflichten sich die Mitgliedsverbände und/oder deren angeschlossene Organisationen oder Vereine, die ein Spiel ausrichten, der UEFA kostenlos und spätestens 24 Stunden vor Anstoß die nötigen Informationen zur Fernsehfrequenz zu geben, damit das Fernsehsignal an einem von der UEFA bestimmten Ort empfangen werden kann. Die UEFA darf das Signal insbesondere zu den in diesem Absatz aufgeführten Zwecken aufzeichnen. Kopien der Aufzeichnungen sind dem Ausrichterverein auf Wunsch zur Verfügung zu stellen. Steht das Signal aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung, verpflichtet sich der Ausrichterverein, der UEFA die Aufzeichnung des ganzen Spiels kostenlos in HDCam-Format (oder einem anderen von der UEFA verlangten Format) zukommen zu lassen; die Aufzeichnung ist innerhalb von sieben Tagen nach dem Spiel an die von der UEFA angegebene Adresse zu senden. Der Verein hat zu gewährleisten, dass die Person, die Rechte am oben genannten Material besitzt, der UEFA das Recht gewährt, sämtliche Medienrechte an bis zu 15 Minuten (die UEFA legt die genaue Dauer nach eigenem Ermessen fest) Audio- und/oder Bildmaterial von jedem Spiel kostenlos und ohne Bezahlung jeglicher damit verbundener Genehmigungskosten zu verwenden und zu verwerten und anderen zu erlauben, dies zu tun. Der Verein anerkennt, dass eine solche Verwendung insbesondere die direkte oder indirekte Promotion für den Wettbewerb im Rahmen von Programmen, die von oder im Auftrag der UEFA produziert werden, zum Ziel haben kann.
Die kommerziellen Rechte sind unter Einhaltung aller einschlägigen Gesetze und Reglemente zu verwerten.