Artikel 23 Auswahl der Miniturnierausrichter - Futsal EM

Reglement der UEFA-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal > Futsal EM
ft:locale
de-DE
Edition
2024-26
Enforcement Date
1 October 2023
23.01

Verbände, die ein Miniturnier ausrichten möchten, müssen die UEFA-Administration auf dem entsprechenden Formular innerhalb der Anmeldefrist darüber informieren.

23.02

Für die Vorrunde bestimmt die UEFA-Administration den Miniturnierausrichter grundsätzlich vor der entsprechenden Auslosung gemäß folgenden Grundsätzen:

  • Qualität der Infrastruktur (Hallen usw.),

  • Reisedistanzen,

  • Promotion-Konzept,

  • Erfahrung als Ausrichter,

  • Entwicklung im Bereich Futsal.

23.03

Ist es nicht möglich, die Miniturnierausrichter vor der Auslosung zu bestimmen, vereinbaren die Verbände der betreffenden Gruppe(n) nach der Auslosung innerhalb einer bestimmten Frist, wer das/die betreffende(n) Miniturnier(e) ausrichtet. Können sich die Verbände nicht einigen, nimmt die UEFA-Administration eine Auslosung vor.