Artikel 27 Änderungen am Spielplan - Futsal EM

Reglement der UEFA-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal > Futsal EM
ft:locale
de-DE
Edition
2024-26
Enforcement Date
1 October 2023
27.01

Hat eine der Parteien des Spiels einen Grund, an der planmäßigen Durchführung eines Spiels zu zweifeln, muss sie die UEFA-Administration unverzüglich darüber informieren. Erhält die UEFA-Administration eine solche Benachrichtigung, oder hat sie selber Gründe, an der planmäßigen Durchführung eines Spiels zu zweifeln, entscheidet sie, ob Spielort, Datum oder Anstoßzeit geändert werden oder ob das Spiel wie ursprünglich geplant stattfindet. Ein solcher Entscheid der UEFA-Administration ist endgültig.

27.02

Der Schiedsrichter entscheidet, ob ein Spiel nicht beginnen kann bzw. ein begonnenes Spiel abgebrochen werden muss. Diese Entscheidung erfolgt nach Absprache mit dem UEFA-Spieldelegierten und wenn möglich der UEFA-Administration.

27.03

Wenn eine der beiden Mannschaften weniger als drei Spieler zählt, wird das Spiel nicht ausgetragen bzw. abgebrochen.

27.04

In allen Fällen bleiben bei auf der Grundlage dieses Artikels getroffenen Entscheidungen etwaige Disziplinarmaßnahmen vorbehalten.