Artikel 32 Beleuchtung - Futsal EM

Reglement der UEFA-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal > Futsal EM
ft:locale
de-DE
Edition
2024-26
Enforcement Date
1 October 2023
32.01

Die Spiele sind in Hallen auszutragen, deren Beleuchtungsanlage eine Lichtleistung von 1 200 Ev (lux) aufweist, damit optimale Bedingungen für die Übertragungsaktivitäten gewährleistet werden können.

32.02

Für die Endrunde ist eine Lichtleistung von mindestens 1 800 Ev (lux) erforderlich. Der Ausrichterverband muss der UEFA ein gültiges Beleuchtungszertifikat unterbreiten.

32.03

Zusätzlich ist eine Notbeleuchtung von mindestens 1 000 Ev (lux) vorzusehen, die bei Stromausfall garantiert, dass das Spiel zu Ende gespielt werden kann.