Artikel 45 Ernennung und Ersetzung von Schiedsrichtern - Futsal EM

Reglement der UEFA-Futsal-Europameisterschaft

Content Type
Wettbewerbsreglemente
Category
Futsal > Futsal EM
ft:locale
de-DE
Edition
2024-26
Enforcement Date
1 October 2023
45.01

Die Schiedsrichterkommission ernennt für jedes Miniturnier bzw. Einzelspiel des Qualifikationswettbewerbs die Schiedsrichterteams, mit Ausnahme des Zeitnehmers, der vom Ausrichterverband ernannt wird. Falls nötig kann der UEFA-Spieldelegierte jederzeit im Verlauf des Wettbewerbs einen neutralen Schiedsrichter als Zeitnehmer einsetzen.

45.02

Für die Endrunde ernennt die Schiedsrichterkommission in Zusammenarbeit mit der UEFA-Administration das Schiedsrichterteam.

45.03

Die UEFA trifft die nötigen Vorkehrungen, damit das Schiedsrichterteam am Tag vor dem Qualifikationswettbewerbsspiel oder einem Miniturnier bzw. drei Tage vor der Endrunde am Spielort eintrifft. Wenn ein Mitglied des Schiedsrichterteams zu diesem Zeitpunkt noch nicht am Spielort eingetroffen ist, müssen die UEFA-Administration und die Mannschaften umgehend davon in Kenntnis gesetzt werden. Die Schiedsrichterkommission fällt die entsprechenden Entscheide, die endgültig sind.

45.04

Wenn ein Schiedsrichter oder Schiedsrichterassistent vor oder während eines Spiels nicht in der Lage ist, sein Amt auszuüben, tritt in Übereinstimmung mit den von der Schiedsrichterkommission festgelegten Grundsätzen ein anderes Mitglied des Schiedsrichterteams an seine Stelle.